Bezeichnung "schwerbehnderte Menschen" (Allgemeines)

x1esru ⌂, Thüringen, Monday, 27.02.2012, 11:30 (vor 5352 Tagen)

Liebes Forum,

mich interessiert Folgendes:

Seit wann heißt es "schwerbehinderte Menschen" statt "Schwerbehinderte">
Und was sind die gestzlichen Grundlagen dafür>

Ich muss meinem AG gegenüber Argumente für die erste Formulierung haben.


Vielen lieben Dank und noch einen schönen Tag!

Ruth

Bezeichnung "schwerbehnderte Menschen"

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 27.02.2012, 14:18 (vor 5352 Tagen) @ x1esru

» Liebes Forum,
Hallo
»
» mich interessiert Folgendes:
»
» Seit wann heißt es "schwerbehinderte Menschen" statt "Schwerbehinderte">
Mindestens seit Einführung des SGB IX in 2001
» Und was sind die gestzlichen Grundlagen dafür>
Das SGB IX, beginnend mit § 2, aber auch in den Kapitelüberschriften und im Text
»
» Ich muss meinem AG gegenüber Argumente für die erste Formulierung haben.
Was hat der AG denn für Probleme damit > Hat der keine wirklichen Probleme >
»
»
» Vielen lieben Dank und noch einen schönen Tag!
&Tschüß
»
» Ruth
Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang

Bezeichnung "schwerbehnderte Menschen"

hackenberger, Monday, 27.02.2012, 14:53 (vor 5352 Tagen) @ x1esru

Hallo Ruth,

» Ich muss meinem AG gegenüber Argumente für die erste Formulierung haben.

Auch von mir die Frage nach dem wieso und warum>>

Also warum willst Du welche Bezeichnung> Sie drücken beides das Gleich aus.

Die neue Bezeichnung ist halt "nur" etwas "menschlicheres".

Bezeichnung "schwerbehnderte Menschen"

Doris, Monday, 27.02.2012, 14:58 (vor 5352 Tagen) @ x1esru

» Und was sind die gestzlichen Grundlagen dafür>

Hallo Ruth,

mit der Einführung des Sozialgesetzbuchs IX wurden 2001 u.a. die Begriffe "Schwerbehinderte/r" bewusst abgeschafft und jeweils ersetzt durch die neue gesetzliche Sprachregelung wie "schwerbehinderte Menschen", "schwerbehinderte Beschäftigte", "schwerbehinderte Arbeitnehmer", "schwerbehinderte Beamte", "schwerbehinderte Person", "schwerbehinderte Frauen", "schwerbehinderte Männer", "schwerbehinderte Jugendliche", "Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen" usw.

--
Viele Grüße
Doris

Bezeichnung "schwerbehnderte Menschen"

x1esru ⌂, Thüringen, Monday, 27.02.2012, 15:30 (vor 5352 Tagen) @ hackenberger

Lieber Wolfgang, lieber Bernhard, liebe Doris,

danke für Eure Antworten :-) .

Es geht um die Ausschreibungen für Professuren bei uns an der Uni.
Dort heißt es immer: "Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt."
Ich habe das kritisiert und gesagt, es müsse heißen : "schwerbehinderte Menschen".Da jedes zusätzliche Wort aber Geld kostet (bei der Schaltung der Annonce in der "Zeit") wollten Sie wissen, ob das denn wirklich nötig sei ...
Ich habe darauf bestanden.

Und ich brauchte halt noch ein paar Argumente für meinen Wunsch. Und die habe ich dank eurer Hilfe ja jetzt ;-).

Viele Grüße und nochmals danke

Ruth

Bezeichnung "schwerbehnderte Menschen"

hackenberger, Monday, 27.02.2012, 15:45 (vor 5352 Tagen) @ x1esru

Hallo Ruth

» Es geht um die Ausschreibungen für Professuren bei uns an der Uni.
» Dort heißt es immer: "Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte
» bevorzugt berücksichtigt."

Ich würde dieses nicht als "Punkt nehmen für Konflikte mit dem AG nehmen". Was gemeint ist doch klar und dass Ergebnis ist doch das wichtige. Man muss auch immer bedenken, wenn man als Mandat in einem Punkt den Ag "in die Ecke drängt", vergisst er dieses nicht. Es gibt dann ggf. später einmal den Fall, wo man den AG benötigt.

PS: Bitte diesen Hinweistext über dem Eingabefeld beachten:
Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen

Bezeichnung "schwerbehnderte Menschen"

Heinz SBV, NRW, Monday, 27.02.2012, 16:11 (vor 5352 Tagen) @ x1esru

Hallo Ruth,

diese Änderung im seit 2001 geltenden SGB IX ist eine geschlechterneutrale Fortschreibung der Formulierung des bis dahin geltenden Schwerbehindertengesetzes (SchwbG).

§ 1 SchwbG lautete: Schwerbehinderte im Sinne dieses Gesetzes sind Personen.....
Im § 4 SchwbG heißt es dann z.B: auf Antrag des Behinderten....
diese Formulierung ist aber nicht geschlechterneutral. Es ist nicht klar erkennbar ob alle Geschlechter angesprochen sind.

Im SGB IX wird durch die Formulierung "schwerbehinderte Menschen" eine geschlechterneutrale Bezeichnung vorgegeben.

Stellenanzeigen sind aufgrund des EU Rechts/AGG „geschlechterneutral“ zu formulieren.

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Herzliche Grüße

Heinz SBV

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