SBV Büro (Allgemeines)

Jürgen aus Porta, NRW, Monday, 27.02.2012, 17:14 (vor 5352 Tagen)

Hallo Forum:-P

Habe seit den 15.02 ein eigenes SBV Büro bekommen,was ich auch den BRV zur Vefügung stelle,da er in meinen Standort kein BR Büro hat.Da wir sehr gut zusammen arbeiten haben wir auch kein Problem damit.
Heute haben wir das erste mal zusammen im Büro gesessen und er wunderte sich
das ich keinen Schlüssel besitze um das Büro abzuschließen.
Unser Betriebsleiter sagte mir das ich ja abschliesbare Schränke habe,mehr haben die im Großraumbüro auch nicht.
Der BRV sagte,mensch du hast ja so ein tolles Forum ,frag doch mal ob es dafür eine Rechtliche grundlage gibt, mein BR Büro kann ich abschliessen.
Also,habe ich ein recht auf einen eigenen Schlüssel fürs Büro>

Ps : Suche noch nach Plakaten, Poster mit SBV Zeichen wie z.b. Sicherheit am Arbeiteplatz. Gibt es sowas uberhaubt und wenn ja, wo bekommt man es.

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Gruß
Jürgen

SBV Büro

hackenberger, Monday, 27.02.2012, 17:39 (vor 5352 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

das Thema hatten wir hier auch schon sehr oft behandelt. Es nennt sich Hausrecht im SchwbV/BR Büro!

Also Suchfunktion und unter A-Z "Büro für die SchwbV"

Fazit: Betriebsleiter liegt falsch! Es ist nur verwundernd, dass der BRV es nicht wusste, denn es betrifft ja auch den BR/ das BR-Büro.

PS: Der AG hat auch kein Recht auf Zweitschlüssel, weder für das Büro noch die Schränke. Gerade bei Schränken ist dieses ein Thema, da die Büromöbel meist oftmals die gleichen Schlüssel haben. Das erkennt man an den Nummern außen auf den Schlössern. Bei Büroschlüssel also keinen auf welchen der Generalschlüssel passt. Für Notfälle hinterlegt man bei der Hausverwaltung einen Schüssel im versiegelten Umschlag der nur in Notfällen z.B. Brand unter Zeugen geöffnet werden darf und die SchwbV ist dann umgehend darüber zu informieren.

Das LAG Nürnberg hat dazu bereits 1999 mit Beschluss vom 01.04.1999, 6 Ta 6/99 = NZA 2000, 335-336, entschieden, dass die Schlüssel für das BR-Büro vom BR verwaltet werden (Schlüsselgewalt des Betriebsrats für das Betriebsratsbüro). Und das Arbeitsgericht Mannheim hat ebenfalls mit dem rechtskräftigen Beschluss vom 20.10.1999 - 12 BV 4/99 festgestellt, dass der BR Anspruch auf ein Sicherheitsschloss außerhalb der allgemeinen Schließanlage hat.

SBV Büro

Jürgen aus Porta, NRW, Monday, 27.02.2012, 18:05 (vor 5352 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard:-P

» Also Suchfunktion und unter A-Z "Büro für die SchwbV"

Habe ich nachgeschaut aber leider nichts gefunden.
Trotzdem Danke für deine Antwort,hast mir wie immer weitergeholfen.

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Gruß
Jürgen

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