SBV Büro (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 27.02.2012, 17:39 (vor 5351 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

das Thema hatten wir hier auch schon sehr oft behandelt. Es nennt sich Hausrecht im SchwbV/BR Büro!

Also Suchfunktion und unter A-Z "Büro für die SchwbV"

Fazit: Betriebsleiter liegt falsch! Es ist nur verwundernd, dass der BRV es nicht wusste, denn es betrifft ja auch den BR/ das BR-Büro.

PS: Der AG hat auch kein Recht auf Zweitschlüssel, weder für das Büro noch die Schränke. Gerade bei Schränken ist dieses ein Thema, da die Büromöbel meist oftmals die gleichen Schlüssel haben. Das erkennt man an den Nummern außen auf den Schlössern. Bei Büroschlüssel also keinen auf welchen der Generalschlüssel passt. Für Notfälle hinterlegt man bei der Hausverwaltung einen Schüssel im versiegelten Umschlag der nur in Notfällen z.B. Brand unter Zeugen geöffnet werden darf und die SchwbV ist dann umgehend darüber zu informieren.

Das LAG Nürnberg hat dazu bereits 1999 mit Beschluss vom 01.04.1999, 6 Ta 6/99 = NZA 2000, 335-336, entschieden, dass die Schlüssel für das BR-Büro vom BR verwaltet werden (Schlüsselgewalt des Betriebsrats für das Betriebsratsbüro). Und das Arbeitsgericht Mannheim hat ebenfalls mit dem rechtskräftigen Beschluss vom 20.10.1999 - 12 BV 4/99 festgestellt, dass der BR Anspruch auf ein Sicherheitsschloss außerhalb der allgemeinen Schließanlage hat.


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