Gewerkschaftssekretär (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Friday, 02.03.2012, 18:04 (vor 4456 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

» Da ich wegen Krankeitsvertretung das Mandat habe, bin ich also
» Vertrauensperson.
Dieser Hinweis gleich hätte die Nachfrage erspart ;-)

So nun zur Farge.

Leider kann Dir hier KEINER eine abschließende Antwort betreffend JA/NEIN § 95 Abs. 4 SGB IX geben. Denn keiner weiß was der Grund des Treffens war.

Denn der BR kann zu einer BR-Sitzung auch einen Vertreter der Gewerkschaft einladen. Dann wäre es § 95 Abs. 4 SGB IX.

Es kann aber auch sein, dass sich Teile des BR mit einem Gewerkschaftsvertreter getroffen haben um ggf. Gewerkschaftsinterna zu besprechen oder Frage zur Anstehenden Tarifrunde zu besprechen. Wenn dem so währe, könnte der AG ggf. fordern, dass dieses nicht als Arbeitszeit abgerechnet wird. Denn dann waren es kein BR-Aufgaben sondern Gewerkschaftstätigkeiten. Es kann aber auch sein, dass es eine Schulungsmaßnahme gem. § 37 Abs. 6 BetrVG wahr. Auch dann kein Fall des § 95 Abs. 4 SGB IX.

Bist Du kein Mitglied der Gewerkschaft> Das kann dann auch der berechtigte Grund sein, dass man dich nicht eingebunden hat. Wenn Du doch Mitglied bist frage bei der GEW nach, warum man Dich als SchwbV nicht eingelanden hat.

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