Bewerbungsgespräch (Allgemeines)

rollo, Tuesday, 06.03.2012, 08:05 (vor 5344 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

Ich benötige dringend Hilfe in folgender Angelegenheit.

Ein hochgradig Sehbehinderter möchte gern zusätzlich zur Schwerbehindertenvertretung eine weitere Person seines Vertrauens zum Vorstellungsgespräch mitnehmen.

meine Frage dazu: Muss der Arbeitgeber die weitere Person (betriebsfremd)
akzeptieren oder anders gefragt
kann der AG die zusätzliche Person vom Bewerbungsgespräch
ausschließen>

Vielen Dank im Voraus!

rollo

Bewerbungsgespräch

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.03.2012, 08:34 (vor 5344 Tagen) @ rollo

Hallo rollo,

aus welchem Grund möchte denn der Bewerber die betriebsfremde Begleitung >
Wenn es sich nicht um behinderungsbedingte Gründe handelt (zB zur Orientierung/Führung auf einem unbekannten Gelände) kann der AG sehr wohl aufgrund seines Hausrechtes Betriebsfremden den Zugang verweigern.

Da es auf den konkreten Einzelfall ankommt, solltest Du die Umstände etwas genauer beschreiben.

--
&Tschüß

Wolfgang

Bewerbungsgespräch

rollo, Tuesday, 06.03.2012, 09:06 (vor 5344 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider kann ich keine detailierte Begründung angeben. Aus meiner Sicht gibt es "nur" behinderungsbedingte Gründe. Ob eine weitere Person die Chancen auf die ausgeschriebene Stelle erhöht, muss auch bedacht werden. Damit zeigt der Bewerber doch eindeutig wie sehr er eingeschränkt ist. Grundsätzlich würde ich als Betroffener diese Angelegenheit nochmals überdenken.
Mir geht es nur darum: Darf der AG die Person vom Bewerbungsgespräch grundsätzlich ausschließen> Auf welcher Rechtsgrundlage stützt sich der evtl. Ausschluss>

Beste Grüße
rollo

Bewerbungsgespräch

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.03.2012, 10:15 (vor 5344 Tagen) @ rollo

Hallo rollo,
» Auf welcher Rechtsgrundlage stützt sich der
» evtl. Ausschluss>

Bei betriebsfremden Personen ist es zuerst mal das Hausrecht, das Teil des grundrechtlich geschützten Eigentumsrecht ist.
Die mir bekannte Rechtsprechung sagt grundsätzlich, daß zur Einschränkung dieses Rechtes eine gesetzliche Grundlage und/oder ein wichtiger Grund nötig ist.
In Deinem Fall wäre zB denkbar, daß der Bewerber jemand benötigt, der ihn leitet. Dies könnte ein wichtiger Grund sein.

Anderes Beispiel: Der AG braucht grundsätzlich den betriebsfremden Anwalt eines einzelnen AN nicht auf das Gelände zu lassen, dem Anwalt der SBV (oder auch des BR) muß er evtl. den Zutritt zum SBV-Büro (oder BR-Büro) zu Besprechungen gestatten, da die Rechtsprechung hier in den Rechten aus SGB IX (oder BetrVG) eine zulässige gesetzliche Einschränkung des Eigentumrechts und somit des Hausrechts sieht.

--
&Tschüß

Wolfgang

Bewerbungsgespräch

hackenberger, Tuesday, 06.03.2012, 12:41 (vor 5344 Tagen) @ rollo

Hallo "rollo",

» Ein hochgradig Sehbehinderter möchte gern zusätzlich zur
» Schwerbehindertenvertretung eine weitere Person seines Vertrauens zum
» Vorstellungsgespräch mitnehmen.
Person des Vertrauens ist ja doch wohl die "VERTRAUENSPERSON der Schwerbehinderten". Was Du hier ansprichst wäre ein Beistand und ein solcher sieht kein Gesetz vor. Auch ergibt sich aus der Schwerbehinderung und dem SGB IX, kein Grund/ kein Rechtsanspruch. Denn im Vorstellungsgespräch soll der Bewerber sich ja i.d.R. nur verbal vorstellen und Fragen verbal beantworten. Werden Anforderungen gestellt welche die Sehkraft betreffen muss die SchwbV halt darauf achten, dass hier die eingeschränkte Sehkraft beachten wird. Also sich diese nicht nachteilig auswirkt.

Ein Gehörloser kann und sollte Gebärdendolmetscher hinzuziehen. Doch auch der ist dann KEIN persönlicher Beistand.

Eine hochgradige Sehbehinderung wirkt sich ja nur auf den Weg zum Vorstellungsgespräch aus. Hier kann und sollte die SchwbV dann behilflich sein, kann und sollte ihn ggf. am Zugangstor zum Betriebsgelände abholen und sicher begleiten.

Es gibt also hier kein Grund/ keinen Rechtsanspruch diese ggf. hier gegenüber anderen, nicht behinderten Bewerbern zu bevorzugen. Dieses auch bei allem guten Willen und Verständnis für Schwerbehinderte.

Bewerbungsgespräch

rollo, Tuesday, 06.03.2012, 13:22 (vor 5344 Tagen) @ hackenberger

Liebe Mitstreiter,

vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten.

Beste Grüße
rollo

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