BEM (Allgemeines)
Hallo liebe Mitstreiter,
ein schwerbehinderter Beschäftigter hat ein ruhendes Arbeitsverhältnis, ist in ALG I Bezug und der Arbeitgeber ladet ihn zum Gespräch ( Betriebliches Eingliederungsmanagement) ein.
Meine Frage: Findet dieses Gespräch nicht zu spät statt>
Dieses Gespräch hätte doch schon längst von Seiten des Arbeitgebers initiiert werden müssen>
Offenbar möchte der AG kündigen> und stellt fest, das er das BEM verabsäumt hat>
Herzliche Grüsse vom Maulwurf