BEM (Allgemeines)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Wednesday, 07.03.2012, 09:41 (vor 5343 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
ein schwerbehinderter Beschäftigter hat ein ruhendes Arbeitsverhältnis, ist in ALG I Bezug und der Arbeitgeber ladet ihn zum Gespräch ( Betriebliches Eingliederungsmanagement) ein.
Meine Frage: Findet dieses Gespräch nicht zu spät statt>
Dieses Gespräch hätte doch schon längst von Seiten des Arbeitgebers initiiert werden müssen>
Offenbar möchte der AG kündigen> und stellt fest, das er das BEM verabsäumt hat>
Herzliche Grüsse vom Maulwurf:-P

BEM

hackenberger, Wednesday, 07.03.2012, 10:36 (vor 5343 Tagen) @ maulwurf

Hallo Maulwurf,

wenn es bisher keines gab bzw. angeboten wurde ist es zu spät. Denn bekannlich lt. SGB I X § 84 Abs 2 sobald in den letzten 12 Monaten 6 Wchen AU gegeben ist.

Doch dann haben hier SchwbV und BR auch "geschlafen", denn sie hätten es einfordern MÜSSEN.

Weiter, dass unterlassen des BEM macht eine Kündigung aus Gründen der Gesundheit NICHT rechtswidrieg, so auch das BAG. Der AG hat dann nur eine höher Beweislast, dass auch mit BEM die Kündigung erfolgt wäre.

Einzig bei Schwerbehinderten, hätte das IA ohne BEM wohl im SGB IX § 85er Verfahren die Zustimmung zur Kündigung verwigert bis nach einem BEM.

Man kann nun auf den Sachstand des verspäteten BEM hinweisen und das IA und den Betroffenen in Kopie nehmen.

BEM

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 07.03.2012, 19:43 (vor 5342 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

ich möchte noch anmerken, daß eine SBV sowieso prüfen sollte, ob die allgemeinen Regeln des BEM überhaupt auf die Situation der sbM anwendbar sind.
Im Zweifelsfall sollte eine SBV den Abschluß einer eigenen Integrationsvereinbarung anstreben. Diese kann zwar ruhig auf dem jeweiligen BEM aufbauen, sollte aber zusätzliche Regeln enthalten um zB den über die BEM-Vorraussetzungen hinausgehenden Vorraussetzungen des § 84 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gerecht zu werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

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