Arbeitsplatzausstattung (Allgemeines)
Hallo Maulwurf,
diese Frage stellt man an einfachsten stets an den Leistungsträger, wie auch die Frage, was ist mit dem Hilfsmittel wenn ich mal den AG wechsle oder gar ganz aufhöre zu arbeiten.
Denn ggf. muss man dann das Hilfsmittel an den Leistungsträger zurückgeben. Das kommt immer auf die Art und den Wert des Hilfsmittel an und die Frage, ist ggf. ein solches Hilfsmittel dann anderweitig für Schwerbehinderte einsetzbar>
Es ist bei solchen Hilfsmittel i.d.R. so, dass diese dem AG zur Nutzung für den Schwerbehinderten bereitgestellt werden. Dieses auch, weil dann der Leistungstrger Geld spart, da AG ja Vorsteuerabzugsfähig sind. Dadurch erspart sich dannn der Leistungsträger die Mehrwertsteuer. Dann beschafft auch der AG die Hilfsmittel und bekommt die Kosten ohne MwSt erstattet. Dann hat der Betroffene AN keine Anspruch auf die Hilfsmittel. Der AG muss dann ggf. auch später klären, was ist / geschieht mit dem Hilfmittel wenn es im Betrieb für den AN nicht mehr benötigt wird.
Genau so verhielt es sich stets mit den Hilfsmittel welche ich für Betroffene beschafften hatte. Ausnahme war nur wenn Betroffene Pkw Ausstattungen/ Umrüstungen bzw. Fahrdienste als Leistung zur Teilhabe erhalten hatten.