Besetzung Wahlbüro (Wahlen)
Hallo Harry,
» Im Wahlausschreiben steht das das Wahlbüro bis zum Tag der Stimmauszählung
» jeden Arbeitstag zwischen 7:30 Uhr - 9:30 Uhr besetzt ist.
»
» Könnte es einen Anfechtungsgrund darstellen wenn das Büro tatsächlich nicht
» besetzt wurde>
JA!!
Warum habt ihr dieses als Wahlvorstand so beschlossen>> Ich erkenne keinen echten Grund/ Sinn dafür.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass der AG hierüber nicht sehr begeistert ist, denn es fällt ja Arbeitszeit aus.