Vertretung der KSBV (Allgemeines)

Alto, Sachsen Anhalt, Sunday, 11.03.2012, 11:00 (vor 5339 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
falls alle Mitglieder der KSBV verhindert sind, kann dann durch Beschluss der KSBV ein SBV, welcher nicht Mitglied der KSBV ist, Aufgaben in Vertretung übernehmen>

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Alto

Vertretung der KSBV

hackenberger, Sunday, 11.03.2012, 11:13 (vor 5339 Tagen) @ Alto

Hallo Alto,

ganz KLAR und DEUTLICH NEIN!

Die Vertretungsregelungen also der Einsatz von Stelli ist im SGB IX klar und abschließend geregelt.

Solches wie hier geplant würde gegen verscheidene Rechte/Gesetze verstoßen. Den "Datenschutz", weil ja die KSBV ggf. andere Einsichtsrechte (eben wie der KBR) hat wie eine örtl. SchwbV und das Thema "Verschwiegenheit". Ein solcher Einsatz in einem KBR-Gremium würde ggf. auch dort gefasste Beschlüsse nichtig machen, wegen fehlerhafter Ladung/Teilnahme.


PS: Gleich der Hinweis, auch die Nachwahl weiterer Stelli ist zu diesem Zeitpunkt und aus diesem Grunde nicht möglich.

Daher sollte man bei den Stelliwahlen (auf allen Ebenen) stets nicht nur einen Stelli wählen. Das weitere ist dann ggf. auch eine sinnvolle und abgesprochene Planung der Abwesenheit sehr wichtig.

Vertretung der KSBV

Alto, Sachsen Anhalt, Sunday, 11.03.2012, 19:19 (vor 5338 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank. Es ist wirklich toll das Du immer so schnell und fundiert antworten kannst.
Danke auch an alle die hier so unermütlich mitarbeiten.

Viele Grüße

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Alto

Vertretung der KSBV

hackenberger, Sunday, 11.03.2012, 19:24 (vor 5338 Tagen) @ Alto

Hallo Alto,

» vielen Dank. Es ist wirklich toll das Du immer so schnell und fundiert
» antworten kannst.
» Danke auch an alle die hier so unermütlich mitarbeiten.
Danke im Namen aller.

PS: Man könnte es aber auch einfach im SGB IX und der Kommentierung nachlesen, denn dieses Thema ist dort ganz klar und verständlich beschrieben ;-)

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