Hallo Alto,
ganz KLAR und DEUTLICH NEIN!
Die Vertretungsregelungen also der Einsatz von Stelli ist im SGB IX klar und abschließend geregelt.
Solches wie hier geplant würde gegen verscheidene Rechte/Gesetze verstoßen. Den "Datenschutz", weil ja die KSBV ggf. andere Einsichtsrechte (eben wie der KBR) hat wie eine örtl. SchwbV und das Thema "Verschwiegenheit". Ein solcher Einsatz in einem KBR-Gremium würde ggf. auch dort gefasste Beschlüsse nichtig machen, wegen fehlerhafter Ladung/Teilnahme.
PS: Gleich der Hinweis, auch die Nachwahl weiterer Stelli ist zu diesem Zeitpunkt und aus diesem Grunde nicht möglich.
Daher sollte man bei den Stelliwahlen (auf allen Ebenen) stets nicht nur einen Stelli wählen. Das weitere ist dann ggf. auch eine sinnvolle und abgesprochene Planung der Abwesenheit sehr wichtig.