Prüfpflicht auch bei Arbeitsplätzen auf freiberuflicher Basis? (Allgemeines)
Hallo zusammen,
mein AG möchte eine Stelle mit 20 Stunden pro Woche mit einem Studenten besetzen. Die Anstellung soll auf freiberuflicher Basis erfolgen. Daher ist er der Auffassung, dass die Prüfplicht aus § 81 SGB IX nicht zur Anwendung kommt.
Hat er recht>
Ich danke!