gehörloser Kollege erfüllt Anforderungen nicht mehr (Kündigung)

hackenberger, Friday, 16.03.2012, 12:05 (vor 4432 Tagen) @ jockel57

Hallo Jürgen,

eine Kündigung ist immer das Ultima-Ratio! Könnte/ sollte Dir als BR bekannt sein. Also AG muss unter Beachtung des Direktionsrechtes und im Rahmen seiner Fürsorgepflicht lt. BGB alles im mögliche und zumutbare prüfen um das Beschäftigungsverhältnis zu erhalten.

Doch "backen" muss er keinen Arbeitsplatz, wenn keiner vorhanden ist.

Nutze doch bitte einmal die Suchfunktion "[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=arbeitsplatz+backen&x=8&y=5]arbeitsplatz backen[/link]" dann findest Du Beiträge zum Thema.

Weiter einmal die Kommentrieung des SGB IX zum § 81 Abs. 4 lesen.


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