Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ab 5 Schwerbehinderte zwingend? (Wahlen)
Liebes Team,
ich bin ganz neu in diesem Forum, die Suchfunktion hat mir leider nicht weitergeholfen.
Es liegt folgende Situation vor: Der Leiter einer Dienststelle beruft sich auf § 94 SGB IX Abs. 1, und verlangt von seinen Schwerbehinderten Mitarbeitern, dass sie eine Schwerbehindertenvertretung wählen müssen, da die Grenze von 5 Schwerbehinderten erreicht wäre, und nach dem vorgenannten § eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden muss.
Meine Frage diesbezüglich: Muss eine Wahl in einer solchen Situation zwingend erfolgen, wenn die Zahl von 5 Schwerbehinderten überschritten wird, auch wenn die Schwerbehinderten keine eigene Vertretung wählen möchten oder ist es möglich, wenn die Schwerbehinderten dem zustimmen, dass die Betreuung auch weiterhin durch die Hauptschwerbehindertenvertretung erfolgen kann> Kann der Arbeitgeber verlangen, dass eine Vertretung gewählt werden muss>
Ich bedanke mich und verbleibe
mit vielen Grüßen
Kati