Hallo Kati,
so nun ist es klarer 
Also, in Betrieben / Dienstellen ohne SchwbV nimmt ja die GSBV/HSBV das örtl. Mandat war. Es gehört zu ihren ersten Pflichten zu prüfen ob eine örtl. SchwbV-Wahl möglich ist. Also ob die 5 Wahlberechtigten gegeben sind. Denn NUR sie kann in diesen Fällen dort dann eine Wahl einleiten. Denn es gilt dann die Regelung des SGB IX § 94, dass sofern eine örtl. SchwbV gegeben ist diese jeweils rechtzeitig die Neuwahl einleiten MUSS. Also Pflicht, diese Pflicht gilt dann in diesen Fällen hier auch für due GSBV/ HSBV. Das Unterlassen wäre eine Grobe Pflichtverletzung.
Prüfen und einleiten bedeutet:
1. Prüfen sind 5 Wahlberechtigte gegen>
2. Wenn JA, dann diese zu einer Wahlversammlung einladen.
Wenn aber dann keiner bereit ist zu kandidieren, kann dann doch leider keine Wahl stattfinden.
Man kann und sollte ggf. schon vorher einmal nachfragen, ist jemand bereit zu kandidieren> Hierbei beachten, NICHT NUR Schwerbehinderte/ Gleichgestellte sind wählbar!! Wenn also keiner der Schwerbehinderten/ Gleichgestellten bereit ist zu kandidieren, kann man z.B. mals die Ersatzmitglieder des BR/PR ansprechen. Diese haben ja schon einmal die Bereitschaft gezeigt, dass sie bereit sind in einer Mitarbeitervertretung aktiv zu werden.
Wenn es aber absolut keinen gibt der bereit ist zu kandidieren, kann man keinen zwingen und dann nimmt halt die GSBV/HSBV weiter das örtl. Mandat war und muss weiter prüfen wie oben.
Der AG kann keinen zwingen sich zur Wahl zu stellen!!
» Es liegt folgende Situation vor: Der Leiter einer Dienststelle beruft sich
» auf § 94 SGB IX Abs. 1, und verlangt von seinen Schwerbehinderten
» Mitarbeitern, dass sie eine Schwerbehindertenvertretung wählen müssen, da
» die Grenze von 5 Schwerbehinderten erreicht wäre, und nach dem vorgenannten
» § eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden muss.
Da hat er etwas Unrecht, denn man kann zum einen keinen zwingen sich zur Wahl zu stellen und man kann weiter keinen zwingen sein WAHLRECHT wahr zu nehmen. Wenn keiner will, dann ist es leider so.
PS: Bitte ergänze Dein Profil:
Profil (z.B. SBV (HSBV), BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Lese dazu auch einmal den ersten Forumsbeitrag!