keine Information (Allgemeines)
Hallo Allerseits,
einer schwerbehinderten Mitarbeiterin soll ein neuer Arbeitsvertrag unterbreitet werden. Andernfalls wurde schon im Vorfeld mit einer Änderungskündigung "gedroht". Bisher wurde die SBV nach § 95 Abs. 2 SGB IX nicht informiert.
Das zum wiederholten Male.
Nun möchte ich nach § 156 Abs. 1 Satz 9 eine Ordnungswidrigkeit androhen.
Muss ich vorher eine schriftliche Aktennotiz anlegen oder gleich die Ordnungswidrigkeit anzeigen>
Schöne Grüße aus Berlin