keine Information (Allgemeines)

steven, Berlin, Wednesday, 28.03.2012, 11:48 (vor 5322 Tagen)

Hallo Allerseits,

einer schwerbehinderten Mitarbeiterin soll ein neuer Arbeitsvertrag unterbreitet werden. Andernfalls wurde schon im Vorfeld mit einer Änderungskündigung "gedroht". Bisher wurde die SBV nach § 95 Abs. 2 SGB IX nicht informiert.
Das zum wiederholten Male.
Nun möchte ich nach § 156 Abs. 1 Satz 9 eine Ordnungswidrigkeit androhen.
Muss ich vorher eine schriftliche Aktennotiz anlegen oder gleich die Ordnungswidrigkeit anzeigen>

Schöne Grüße aus Berlin


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