Arbeitszeit (Allgemeines)

wolle, Brandenburg, Wednesday, 28.03.2012, 18:42 (vor 5321 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

zwei Mitarbeiter aus dem Fuhrpark arbeiten in Schichten und möchten jetzt nur noch einschichtig ( Früh)arbeiten , beide sind gleichgestellte Schwerbehinderte.Als Vertrauensperson unterstütze ich sie, aber der AG will es nicht. Ich berufe mich auf eine leidensgerechte Arbeitszeit.

bitte um Hilfe mit welchen Gesetzen ich aufwarte kann Nur das zählt bei uns.

Danke im Voraus.

Gruß Wolfgang

Arbeitszeit

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 28.03.2012, 18:56 (vor 5321 Tagen) @ wolle

Hallo,

leidensgerechte Arbeitszeit ist kein Wunschkonzert.
Es sollte also schon eine medizinische Empfehlung von einem Facharzt und am Besten untermauert vom Betriebsarzt vorliegen, um unter Verweis auf § 81 Abs. 4 SGB IX (von dem Du hoffentlich schon gehört hast) eine Anpassung der Arbeitszeit verlangen zu können. Die Einschaltung des IA ist natürlich dann auch idR hilfreich.

--
&Tschüß

Wolfgang

Arbeitszeit

hackenberger, Wednesday, 28.03.2012, 19:08 (vor 5321 Tagen) @ albarracin

Hallo,


ergänzend zu albarracin.

Es müssen Gründe aus der anerkannte Behinderung, also den Gründen welche auch im Feststellungsbescheid stehen, gegeben sein welche die bisherige Tätigkeit nicht mehr ermöglichen.

Weiter dann auch immer beachten, das ggf. die ausübung Nebentätigkeiten dann gegen dieses spricht.

PS: Gleichgestellte Schwerbehinderte gibt es nicht. Es gibt gem. SGB IX Behinderte, Gleichgestellte und Schwerbehinderte. Also SchwbV sollte man die richtigen bezeichnungen und die Fakten dazu kennen und so nutzen. ;-)

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