Verschlechterungsantrab bei laufendem Klageverfahren (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 04.04.2012, 15:07 (vor 5315 Tagen) @ jaha

Hallo Jaha,

ja, kann man ob es Sinn macht> Denn es könnte dann auch ein geringerer GdB wie bisher zuerkannt herauskommen. Denn es wird dann ALLES neu bewertet.

Der/ die Betroffene(r) sollte sich mit seinem Anwalt, hat er ja wohl wegen der Klage, besprechen.


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