Verschlechterungsantrab bei laufendem Klageverfahren (Allgemeines)
Hallo Jaha,
ja, kann man ob es Sinn macht> Denn es könnte dann auch ein geringerer GdB wie bisher zuerkannt herauskommen. Denn es wird dann ALLES neu bewertet.
Der/ die Betroffene(r) sollte sich mit seinem Anwalt, hat er ja wohl wegen der Klage, besprechen.