SBV-Büro > Gibt es Vorschriften die die Raumgröße regeln? (Allgemeines)

rollo, Wednesday, 11.04.2012, 07:59 (vor 5308 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

Mein AG möchte mich nächste Woche aus dem SBV-Büro drängen und zum dauerhaften Umzug in ein ca. 8 m² kleineres Büro zwingen. In diesem zugewiesenem Raum habe ich nicht die Möglichkeit meiner Beratungstätigkeit uneingeschränkt nachzukommen da kein Platz für Tisch und Stühle vorhanden ist. Des Weiteren fehlt auch jede Möglichkeit einen Rollstuhlfahrer in diesem Raum zu empfangen.
Alle Gespräche sind bisher ergebnislos geblieben. Im Moment reagiert der zuständige Verantwortliche überhaupt nicht mehr auf meine Gesprächsangebote.
Meine Fragen sind: Gibt es Vorschriften die eine bestimmte Raumgröße regeln> Kann ich evtl. den Brandschutz (kein ausreichender Fluchtweg) oder Unfallverhütungsregeln usw. mit in Betracht ziehen>
Aus meinen Recherchen ging hervor, dass es Unterschiede für die Größe von Büroräumen mit Beratungsfunktion zu "normalen Büro`s gibt, aber leider keine genaue Größenangabe.

Ich bin Euch für jeden Hinweis sehr dankbar.

(der zugewiesene Raum hat eine Größe von 4,30 m X 2,60 m mit sehr wenig Stellmöglichkeiten für Büromöbel durch verschiedene bauliche Gegebenheiten (Fenster, Tür, elektrische Anschlüsse, Wasseranschluss, usw.)

Mit freundlichen Grüßen
rollo

SBV-Büro > Gibt es Vorschriften die die Raumgröße regeln?

hackenberger, Wednesday, 11.04.2012, 09:12 (vor 5308 Tagen) @ rollo

Hallo rollo,

es gibt KEINE Regel wie groß ein SchwbV-Büro sein muss. Es gibt aber die Regelung im SGB IX, dass der AG auf die Nutzung der Arbeitsmittel und Räume des BR/PR verweisen kann.

Weiter, Du sollst in ein Büro > 11qm umziehen. Das ist doch ein Büro/ Bürogöße welche sehr viele SchwbV sehr gerne hätten. Ich kann auch nicht erkennen, dass bei einer solchen Raumgröße die SchwbV ihren Aufgaben nicht nachkommen kann. Denn 1 Schreibtisch plus kleiner Besprechungstisch mit einem weiteren Stuhl für Besucher (die VPSchwb hat ja ihren Stuhl) und Schrank sollten da hinein passen.

Sollte der Raum wirklich für bestimmte notwendige Mandatstätigkeiten (größere Besprechungen oder solche mit Rollifahrern) nicht geeignet sein, so muss der AG dann ggf. temporär/zeitweise für solche Tätigkeiten geeignete andere Räumlichkeiten zu Nutzung bereit stellen. Dass kann dann aber auch der Verweis auf die Nutzung der Räumlichkeiten des BR/PR sein.

Mir ist nur ein Beschluss LAG Schleswig-Holstein B 6 TaBV 14/07 19-09-2007
betreffend der Raumgröße eines BR
bekannt. Hier wurde ein AG verpflichtet einem BR der aber aus 5 Personen besteht für alle Besprechungen einen Raum von 20 qm zu Verfügung zu stellen.

Beachte aber, 20 qm für einen BR der 5 Mitglieder hat, Du bist eine 1-Personenvertretung und sollst einen Raum bekommen der mehr als die Hälfte des Fläsche eines 5er Gremium hat.

SBV-Büro > Gibt es Vorschriften die die Raumgröße regeln?

SBV_AZHV, München - Bayern, Wednesday, 11.04.2012, 13:13 (vor 5308 Tagen) @ rollo

Hallo,

möglichweweise helfen die auch die normierten Anforderungen an die Flächenstandards der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
weiter:

Mindestgröße Bildschirmarbeitsplatz: 8 m²
Zellenbüros mit 1 – 2 Personen: 8-10 m ² pro Arbeitsplatz
Gruppenbüros ab 3 Personen: 10–12 m²
Erhöhter Flächenbedarf notwendig bei: Mehrbedarf an Ablageflächen, mehreren EDV-Geräten am Arbeitsplatz, Zusatztischen, Archiven oder Platz für Kunden und Kommunikation im Team. Auch Rollstuhlfahrer benötigen mehr Fläche.

Klare Schutzziele definiert auch die ArbeitsstättenverordnungAnhang 1.2:
Arbeitsräume müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können.

Weitere Infos:
[link=http://www.ergo-online.de/site.aspx>url=html/arbeitsplatz/bueroraum/raumbedarf_arbeitsplatzflaech.htm]Flächenbedarf Büro[/link]

Eine schönen Arbeitstag
Gruß
Markus

SBV-Büro > Gibt es Vorschriften die die Raumgröße regeln?

Ironie, Thursday, 12.04.2012, 08:13 (vor 5307 Tagen) @ rollo

Hallo Rollo,

mein Büro misst 6,48 Quadratmeter.
Regale wurden über dem großen Schreibtisch und an der gegenüberliegenden
Wand in Greifhöhe angeschraubt, der Drucker steht auf dem Schreibtisch, für
meine Unterlagen ist genügend Platz.
Besucher sitzen auf meinem Schreibtischstuhl, für einen weiteren Besucher
wird ein Stuhl vom Flur hereingeholt. Kommt ein Rollifahrer, benötige ich
keinen weiteren Stuhl.
Für höhere Personenzahlen organisiere ich einen Besprechungsraum.

Ich empfinde meine Situation als völlig unproblematisch.

Gruß Ironie

P.S. Bevor ich es vergesse: Ich selbst bin Rollifahrerin. :-)
Fazit: Platz ist in der kleinsten Hütte, solange der Status keine Relevanz besitzt.

SBV-Büro > Gibt es Vorschriften die die Raumgröße regeln?

rollo, Monday, 23.04.2012, 13:19 (vor 5296 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo Markus,

vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort. :ok:

Mit freundlichen Grüßen
rollo

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