Bewerbung (Allgemeines)

steven, Berlin, Friday, 13.04.2012, 12:02 (vor 5306 Tagen)

Hallo Allerseits,
mal wieder eine Frage.
Wir sind eine Firma mit zwei weit entfernten Standorten. Jeweils ist eine SBV vor Ort plus zusätzlich eine GSBV.
Interne Stellenausschreibungen hängen jeweils an beiden Standorten aus.
Nun hat sich ein Mensch mit Behinderung an Standort A auf eine Stelle beworben und mit Beisein der dortigen SBV wurde auch das Gespräch geführt. Auch an Standort B wurde sich auf die gleiche Stelle beworben. Nun müsste doch die SBV von Standort A an den Gesprächen beteiligt sein> Oder kann das die SBV an Standort B erledigen> Hoffe es kann kir jemand helfen. Allen ein schönes WE und Grüße aus Berlin

Gruß Steffen

Bewerbung

hackenberger, Friday, 13.04.2012, 12:17 (vor 5306 Tagen) @ steven

Hallo Steffen,

beteiligt wird betreffend einer Bewerbung IMMER die SchwbV des Betriebes bei dem man sich bewirbt, also wo sich die offene zu besetzende Stelle befindet.

Bedeutet hier: Bei der Einstellung, denn um eine solche handelt es sich beim aufnehmenden Betrieb wird die SchwbV dieses Betriebes beteiligt. Der aufnehmende Betrieb ist wohl der Betriebs A.

Wenn es dann zu einer Versetzung kommen sollte, wird auch die SchwbV des abgebenden Betriebes beteiligt/informiert. Das dürfte hier dann ggf. wohl der Betrieb B sein.

Beim abgebenden Betrieb besteht keine MB des BR und damit auch "nur" ein Inforecht der SchwbV, wenn die Versetzung auf Wunsch des Betroffenen (also Bewerbung, siehe im verlinkten Beitrag unter "Sonderform: Überbetriebliche Versetzung") erfolgt.

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