Bewerbung (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 13.04.2012, 12:17 (vor 5306 Tagen) @ steven

Hallo Steffen,

beteiligt wird betreffend einer Bewerbung IMMER die SchwbV des Betriebes bei dem man sich bewirbt, also wo sich die offene zu besetzende Stelle befindet.

Bedeutet hier: Bei der Einstellung, denn um eine solche handelt es sich beim aufnehmenden Betrieb wird die SchwbV dieses Betriebes beteiligt. Der aufnehmende Betrieb ist wohl der Betriebs A.

Wenn es dann zu einer Versetzung kommen sollte, wird auch die SchwbV des abgebenden Betriebes beteiligt/informiert. Das dürfte hier dann ggf. wohl der Betrieb B sein.

Beim abgebenden Betrieb besteht keine MB des BR und damit auch "nur" ein Inforecht der SchwbV, wenn die Versetzung auf Wunsch des Betroffenen (also Bewerbung, siehe im verlinkten Beitrag unter "Sonderform: Überbetriebliche Versetzung") erfolgt.


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