Heilungsbewährung (Allgemeines)

heino, NRW, Monday, 16.04.2012, 16:01 (vor 5303 Tagen)

Liebe Leute,

nach langer Zeit ohne Fragen muss ich euch wieder einmal um Rat bitten.

Und ich hab auch die Suchfunktion angewandt. Aber trotzdem:

Ich bin SBV in einer Firma mit ca. 100 MA und betreue zur Zeit 12 SB bzw. GL.

Eine Kollegin mit einem GdB von 50 hat nun folgendes Problem.

Die Kollegin befindet sich in der Aktivphase der ATZ (2,5 Jahre) und beginnt am 01.04.2013 die Passivphase - welche dann am 31.10.2015 endet.

Der GdB von 50 wurde ihr aufgrund einer Hautkrebserkrankung (Stadium II /malignes Melanom) zuerkannt. (Gültigkeit des Ausweises bis 12/2013, am 01.06.2013 Nachprüfungstermin).

Psychische Auswirkungen der Krankheit wurden bei der Antragstellung nicht geltend gemacht.

Wie können wir vorgehen, um den Schwerbehindertenstatus (Ende gem. Ausweis 12.2013) bis zum Rentenanfang (01.11.2015)aufrecht zu erhalten.

Reicht hier ein Verschlimmerungsantrag (Aufnahme von psychischen Problemen) und bei nicht Anerkennung Widerspruch, dann vors Sozialgericht etc. pp> Kann man auch durch Ausreizung von Fristen Zeit gewinnnen>

Ich weiß, die SBV ist keine Rentenberatung, aber ich möchte hier trotzdem wissen, was auf die Kollegin und letztendlich auch auf mich zukommen kann bzw. wird.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

Heino

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