Gültigkeit des Ausweises (Allgemeines)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Friday, 20.04.2012, 08:47 (vor 5299 Tagen)

Liebe Schwerbehindertenvertreter!
Hier meldet sich der Maulwurf,bei diesem frühlingshaften Tag macht es mir mal wieder Spaß auf unserer Seite zu "wühlen".
Scherz beiseite:
Es liegt bei einem Mitarbeiter ein Grad der Behinderung von 50 vor.
Auf Grund der Heilungsbewährung wurde ihm die Schwerbehindeteneigenschaft aberkannt,der SB- Ausweis wurde im laufenden Widerspruchsverfahren bis 12/2012 verlängert,Wochen später erhielt der betroffene Mitarbeiter_den ablehnenden Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt.Hiernach ist der Ausweis nur noch mit Schutzfrist nach 116 SGB IX bis Mai 2012 gültig.
Meine Frage an Euch: Was ist gültig, der verlängerte SB - Ausweis oder die im Widerspruchsbescheid angegebene Schutzfrist bis Mai 2012.>

In einer früheren Angelegenheit wurde mir vom Versorgungsamt mitgeteilt, die Angaben im Ausweises sind gültig.

Eure Meinung interressiert mich.

Ein schönes Wochenende für Euch.:-P :-D

Der Maulwurf

Gültigkeit des Ausweises

malti, NRW/ RLP /SAARL, Friday, 20.04.2012, 09:54 (vor 5299 Tagen) @ maulwurf

Hallo maulwurf,

habe mir den P 116 SGB IX :

"Die besonderen Regelungen für gleichgestellte behinderte Menschen werden nach dem Widerruf oder der Rücknahme der Gleichstellung nicht mehr angewendet. Der Widerruf der Gleichstellung ist zulässig, wenn die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 68 Abs. 2 weggefallen sind. Er wird erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt seiner Unanfechtbarkeit wirksam."

mal angesehen und würde sagen der Mai ist ausschlaggebend !!!

--
"Wer nicht handelt ,wird behandelt."

Gültigkeit des Ausweises

hackenberger, Friday, 20.04.2012, 10:48 (vor 5299 Tagen) @ maulwurf

Hallo,

entscheidend ist IMMER der amtl. Bescheid. Der Ausweis hat NUR deklaratorischen Charakter.

Aber man kann ja ggf. versuchen einen neuen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung stellen, wenn es noch andere gesundheitliche Merkmale gibt oder den Klagewege gegen den abgelehnten Widerspruch gehen.

RSS-Feed dieser Diskussion