Gültigkeit des Ausweises (Allgemeines)
Liebe Schwerbehindertenvertreter!
Hier meldet sich der Maulwurf,bei diesem frühlingshaften Tag macht es mir mal wieder Spaß auf unserer Seite zu "wühlen".
Scherz beiseite:
Es liegt bei einem Mitarbeiter ein Grad der Behinderung von 50 vor.
Auf Grund der Heilungsbewährung wurde ihm die Schwerbehindeteneigenschaft aberkannt,der SB- Ausweis wurde im laufenden Widerspruchsverfahren bis 12/2012 verlängert,Wochen später erhielt der betroffene Mitarbeiter_den ablehnenden Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt.Hiernach ist der Ausweis nur noch mit Schutzfrist nach 116 SGB IX bis Mai 2012 gültig.
Meine Frage an Euch: Was ist gültig, der verlängerte SB - Ausweis oder die im Widerspruchsbescheid angegebene Schutzfrist bis Mai 2012.>
In einer früheren Angelegenheit wurde mir vom Versorgungsamt mitgeteilt, die Angaben im Ausweises sind gültig.
Eure Meinung interressiert mich.
Ein schönes Wochenende für Euch.
Der Maulwurf