GSBV-Mandat (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Saturday, 21.04.2012, 11:06 (vor 4411 Tagen) @ ke061005

Hallo,

man kann es kurz fassen wie folgt: Das Schiksal des GSchwbV Mandat folgt dem GBR Mandat. Also geht der GBR unter, geht auch das GSchwbV Mandat unter. Ein Übergangsmandat kann es nur für die Bereiche geben wo die GSchwbV mangels örtl. SchwbV das örtl. Mandat wahrnimmt. Das dann auch nur für die Angelegenheiten in welchen auch die BR Übergangsmandate inne haben.

In der neuen GmbH haben dann Neuwahlen, analog der BR-Wahlen, zu erfolgen. Die dann dort neu gewählten SchwbV wählen dann wieder die GSchwbV.

Siehe auch A-Z "Übergangsmandat" und nutze die Suchfunktion.

PS. Das ja die alte GmbH dann nicht mehr wie bisher gibt, kann es auch die dort gewählten Mitarbeitervertretungen nicht mehr geben. Folglich müssen diese in der neuen GmbH neu gebildet/ gewählt werden.


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