Seminar Ablehnung (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Tuesday, 24.04.2012, 13:00 (vor 4391 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

es gelten folgende Grundsätze:
Erforderlichkeit und Rücksicht auf betriebliche Belange sofern möglich.

Also, wenn das Seminar nicht unbedingt kurzfristig stattfinden muss, weil es einen konkreten aktuellen Sachverhalt gibt oder es nur dieses eine Seminar zum Thema gibt, muss man Rücksicht auf die betrieblichen Belange nehmen. Das kann aber nicht bedeuten, dass das Seminar um mehrere Monate verschoben werden muss und dieses dann dazu führt, dass man das Mandat nicht ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Also Beachtung des Themas vertrauensvolle Zusammenarbeit § 99 SGB IX.

Also, frühzeitig den AG über Bedarfe, Zeit und Kosten informieren, damit dieser Planen kann und ggf. für notwendigen Ersatz Sorge tragen kann. Man kann in solchen Fällen dem AG auch erklären, auch bei sonstiger Abwesenheit, z.B. auch Krankheit, müsste der Betrieb ja weiterlaufen.

Aber man muss Seminare ja auch nicht in die Haupturlaubszeiten legen. Also bei den Planungen auch einmal vorher einen Blick auf die Urlaubslisten/Planungen werfen, auch dieses ist § 99 SGB IX und nicht unmöglich.

Wenn es gar keine Verständigung/ Einigung gibt bleibt nur der Rechtsweg. Doch dieses ist dann IMMER die schlechtere Lösung. Weiter auch der Richter stellt Fragen zu den o. aufgeführten Themen.


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