Aufbewahrungspflichten (Allgemeines)

barevi, Bayern, Unterfranken, Friday, 27.04.2012, 07:06 (vor 5292 Tagen)

Guten Morgen rundum,

nachdem ich in mein neues schönes Büro (Einzelzelle :cool: )umziehen durfte, ist mir erst richtig aufgefallen, dass sich im Laufe der Jahre "Unmengen" an Unterlagen angesammelt haben, u.a. auch PR- Sitzungsprotokolle, Bewerbungsunterlagen (Kopien) von sb- Bewerbern, usw.

Dass ich Unterlagen von "meinen" Schwerbehinderten aufhebe, daran habe ich schon persönliches Interesse, aber wie sieht es mit den o.g. aus> Gelten hier die 10 Jahre Aufbewahrungspflicht - ähnlich wie bei Personalakten>

Wie handhabt Ihr das> Könnt Ihr mir Rechtssicherheit geben>

Liebe Grüße
barevi

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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom

Aufbewahrungspflichten

hackenberger, Friday, 27.04.2012, 11:23 (vor 5292 Tagen) @ barevi

Hallo,

Aufbewahrungsregeln / Pflichten sieht das Gesetz nur für die Wahlunterlagen vor. Diese sind bis zum Ende des Wahkperiode aufzubewahren da diese ggf für Klagen benötigt werden könnten.

Sonst gilt, auch im Rahmen des Datenschutzes das Thema Sparsamkeit, also nur was und solange wie nötig.

Die Sitzungsunterlagen des BR bewahrt dieser auf.

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