Aufbewahrungspflichten (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 27.04.2012, 11:23 (vor 5292 Tagen) @ barevi

Hallo,

Aufbewahrungsregeln / Pflichten sieht das Gesetz nur für die Wahlunterlagen vor. Diese sind bis zum Ende des Wahkperiode aufzubewahren da diese ggf für Klagen benötigt werden könnten.

Sonst gilt, auch im Rahmen des Datenschutzes das Thema Sparsamkeit, also nur was und solange wie nötig.

Die Sitzungsunterlagen des BR bewahrt dieser auf.


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