Bevorzugung/Benachteiligun (Allgemeines)

reinhold, Bayern, Friday, 27.04.2012, 12:26 (vor 5292 Tagen)

Hallo Herr Semmler,
meine KSBV Kollegin meint sich an ein Urteil zu erinnern, dass vom Bevorzugungs- bzw. Benachteiligungsverbot bei SBV's abgewichen werden kann.
Ist Ihnen ein solches Urteil bzw. eine Regelung bekannt>
Für Ihr Feedback recht herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Ziermeier

Bevorzugung/Benachteiligun

hackenberger, Friday, 27.04.2012, 14:59 (vor 5292 Tagen) @ reinhold

Hallo Reinhold,

ich bin zwar nicht Herr Semmler, doch sei auch von mir die Nachfrage gestattet, was meinst Du hier genau>>

Doch soviel schon einmal:

Die Gesetze, also SGB IX § 96 Abs. 2 und BetrVG § 78 verbieten die Benachteiligung wie auch die Bevorteilung aus Gründen des Mandates. Auch Mandatsträger sind "normale" AN und als solche zu behandeln. Nur nehmen sie ein Ehrenamt/-mandat zusätzlich oder ggf. bei voller Freistellung ausschließlich wahr.

Sie sind also auch nicht von den Nebenpflichten aus dem ArbV befreit, ggf. nur von der Hauptpflicht, der Leistung der arbeitsvertraglichen Arbeit im Rahmen des Zeitanspruches für Mandatstätigkeiten.

PS: Trage bitte im Profil noch die Anzahl der Schwbs nach

Bevorzugung/Benachteiligung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 29.04.2012, 12:31 (vor 5290 Tagen) @ reinhold

Hallo Reinhold,

» meine KSBV Kollegin meint sich an ein Urteil zu erinnern, dass vom
» Bevorzugungs- bzw. Benachteiligungsverbot bei SBV's abgewichen werden
» kann.
Was ist genau damit gemeint>
Um wem geht es>
Um welchen Sachverhalt geht es>
Dies zu wissen ist wichtig, denn kleine Ausnahmen (§ 81 Abs. 4 Zi 2 SGB IX) gibt es.

Generell ist es so wie es Bernhard bereits geschrieben hat.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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