Hallo Heinrich,
hier kommt es zum einen auf den Bedarf an und auf geltende und zu beachtende Baurechtliche Regelungen. Diese können Länderspezifisch unterschiedlich sein. Aber auch die DIN Norm DIN 180 25 und 180 24 befassen sich mit diesem Thema.
Auch gibt es in geltenden Arbeitsstättenrichtlinien/ -verordnungen hier teils Regelungen. Hier eine Beispielhafte.
Also wendet man sich am besten an die zuständigen Bauämter und der technische Dienst der IA kann ggf. weiterhelfen.
Aber auch SGB IX § 81 Abs. 4 ist eine wichtige zu beachtende Rechtsgrundlage. Denn auch das Arbeitsumfeld ist ja hier entsprechend zu gestallten. Dazu gehört natürlich auch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen für die beschäftigten behinderten Menschen. Zu diesen Rahmenbedingungen gehört auch die Bereitstellung geeigneter Toiletten für die jeweilige Art der Behinderung.
PS: bitte unbedingt das Profil vervollständigen und auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim.." mal lesen und bitte beachten. Ansonsten als Neuer herzlich willkommen hier.