habe 50& bekommen/wie wirkt sich das aus (Allgemeines)

hackenberger, Saturday, 13.08.2005, 14:38 (vor 6851 Tagen) @ kamalari

Hallo Karsten,

mit einem GdB von 50 gilts Du als Schwerbehindert und fällst unter den Schutz und die Regelungen des SGB IX. Du hast auch Ansprüche auf Nachteilsausgleiche.
Siehe hierzu: http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php>wc_c=558&wc_id=329
Nachteilsausgleiche wie die Nutzung von Behindertenparkplätzen und Vergünstigungen im ÖNPV oder KfZ-Steuern oder Rundfunkgebührenbefreiung hängen von der Zuerkennung von Merkzeichen (z.B. Mz G, aG, BL, H) ab. Sind keine solche Merkzeochen zuerkannt worden gilt z.B. der Steuerfreibetrag 570,- €/Jahr. Weiter gibt es teils bei Theatern, Autoversicherungen oder Automobilsclubs Rabatte. Einfach stets nachfragen.
Der beste Nachteilsausgleich ist aber der besondere Kündigungsschutz gem. SGB IX.
Du kannst bei den Integrationsämtern auch eine kostenfreie Broschüre erhalten in welcher die Nachteilsausgleiche aufgeführt sind. Weiter gibt es auch auf Broschüren über die Rechte der Schwerbehinderten welche man kostenfrei erhalten kann. Z.B. hier: http://www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html
Aber auch wir, hier auf diesen Webseiten helfen stets gerne weiter.


Zum Schluß noch eine Anmerkung von mir: Deine Art der Fragestellung ist etwas ungeschickt, er könnte den bestimmt falschen Eindruck bei Nichtbehinderten erwecken, da ist einer froh darüber das er Schwerbehindert ist und nun Anrechte auf "Vergünstigungen" hat, so sind sie halt die Schwerbehinderten. Ich bin mir sicher, dass dieses so auch von Dir nicht gewollt ist.


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