Bevorzugung/Benachteiligung (Allgemeines)
Hallo Reinhold,
» meine KSBV Kollegin meint sich an ein Urteil zu erinnern, dass vom
» Bevorzugungs- bzw. Benachteiligungsverbot bei SBV's abgewichen werden
» kann.
Was ist genau damit gemeint>
Um wem geht es>
Um welchen Sachverhalt geht es>
Dies zu wissen ist wichtig, denn kleine Ausnahmen (§ 81 Abs. 4 Zi 2 SGB IX) gibt es.
Generell ist es so wie es Bernhard bereits geschrieben hat.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter