Entscheidung über richtiges Wahlverfahren (Wahlen)

chrissly, Worms, Rheinland-Pfalz, Sunday, 29.04.2012, 19:45 (vor 5288 Tagen)

Hallo zusammen,

da mir dieses Forum schon einmal bei einer kniffligen Aufgabe sehr gute Hilfe und Anregungen gegeben hat hier ein Thema, das mich als SBV demnächst betreffen wird und in dem ich gerne Ratschläge/Meinungen hätte; leider habe ich bisher in dem Forum nicht das richtige gefunden:

Ich bin in einer Bank die SBV für 24 Schwerbehinderte. Es steht eine Fusion mit einer anderen Bank an, die (soviel ich bisher erfahren konnte) 13 Schwerbehinderte hat.
Da in der anderen Bank keine SBV existiert (die haben nur eine „Behindertenbeauftragte“!> und das ist lustigerweise die Sekretärin des Vorstandes ;-) ) bin ich mit Unterstützung des BR seit geraumer Zeit mit im Boot was Fusionsverhandlungen bzw. Abschluss einer Fusionsvereinbarung betrifft.

Soweit so gut; in der Fusionsvereinbarung haben wir festgehalten, dass ich nach erfolgter Zusammenlegung der Betriebe (die Bank für die ich tätig bin ist die fusionierte, also "untergehende" Bank) Anfang 2013 die neuen Wahlen einleiten werde.

Rein Formal ist es ja so, dass zwingend das vereinfachte Wahlverfahren vorgeschrieben ist, was auch bisher so war; weiterhin dafür spricht, dass beide Banken zusammen dann immer noch weniger als 50 Schwerbehinderte haben.

Jedoch habe ich in diversen Kommentierungen und Urteilen die Auslegungen für einen weiteren erwähnten Aspekt, nämlich die „räumliche Entfernung“ mal näher angeschaut.

Meiner bisherigen Infos nach ist der begriff der "räumlich weit auseinander liegenden Teile" gem. Gesetz nicht wirklich näher bestimmt. :-(

Wenn ich mich nach den bisher von mir durchforsteten Urteilen richte, dann wird eine Entfernung von ca. 40 km als grenzwertig zur Durchführung des förmlichen Wahlverfahrens angesehen. 60 km sind hingegen schon zu viel...

In der dann fusionierten Bank geht es um insgesamt 41 Filialen mit Entfernungen von mehr als 40 km zum Hauptsitz. Ich bin und werde wohl auch künftig in der Hauptstelle tätig sein.

Ich tendiere daher eher zum förmlichen Wahlverfahren, zudem man in der anderen Bank bisher nicht wirklich gut mit dem Thema Schwerbehinderung umgegangen ist.

Da ich streng genommen auch für die Schwerbehinderten der anderen Bank (noch) nicht zuständig bin, habe ich nicht wirklich Informationen in welchen der Filialen überall Betroffene sitzen. Zudem glaube ich, dass es einige gibt, die sich bisher nicht dem Arbeiteber gegenüber „geoutet“ haben.

Dies würde ich alles mit dem förmlichen Verfahren unter einen Hut bekommen, da ja dann durch Wahlausschreiben etc. eine größere Masse erreicht werden kann.

Bei einem vereinfachten Wahlverfahren sehe ich die Problematik, dass sich von der anderen Bank dann keiner traut zur Versammlung zu kommen. Durch das förmliche Wahlverfahren könnte ich wie gesagt alle besser erreichen und ich denke, dass die Wahl dann auf jeden Fall erfolgreicher wäre....

Wie seht ihr das> Wäre für Meinungen und natürlich auch adequaten Lösungsvorschlägen sehr dankbar...

Ein schönes Restwochenende und schon einmal einen entspannten Feiertag übermorgen !!

Chrissly

Entscheidung über richtiges Wahlverfahren

hackenberger, Sunday, 29.04.2012, 20:29 (vor 5288 Tagen) @ chrissly

Hallo,

ja leider gibt es hier keine sehr klare Regelung betreffen "räumlich nahe". Es gibt nur die von Dir gemachten Aussagen. 60 km kann zu weit sein, muss aber nicht immer zwingend so sein. Denkt man z.B. an Berlin, würde des dort wohl nicht so sein. Denn es ist hier auch die Frage der Erreichbarkeit der einzelnen Betriebe/ Betriebsteile.

Es gibt eine BAG Entscheidung dazu v.07.04.2004, 7 ABR 42/03. http://lexetius.com/2004,949 und http://www.schwbv.de/urteile/2.html

Dort ging es um Verkaufsstellen im Umkreis von 60 km. Dort war es zu weit weil eine Kontaktaufnahme / Erreichbarkeit zu den Betroffenen / Wahlberechtigten zu zeitaufwendig auf Grund der Verbindungen.

Siehe hierzu auch LPK-SGB IX § 94 Rn 70 (Düwell Kommentar, 3 Auflage)

Siehe auch unsere Wahl-Sonderseiten und dort die weiterführenden Links und die vielen Forumsbeiträge.

Lese auch einmal alles zum Thema Übergangsmandat unter A-Z und in Beiträgen.

PS: Bei der Frage des Wahlverfahren MUSS sich zwingend ans SGB IX § 94 gehalten werden. Bauchgefühl oder ich denke DARF NICHT SEIN.

Entscheidung über richtiges Wahlverfahren

chrissly, Worms, Rheinland-Pfalz, Monday, 30.04.2012, 18:51 (vor 5287 Tagen) @ hackenberger

Guten Abend Bernhard,

vielen Dank für die ausführliche Antwort, auf die ich hier noch einmal kurz eingehen will:

» Denkt man z.B. an Berlin, würde des dort
» wohl nicht so sein. Denn es ist hier auch die Frage der Erreichbarkeit der
» einzelnen Betriebe/ Betriebsteile.

Da hast du Recht; das habe ich ein wenig ausser Acht gelassen; die Bank, in der ich tätig bin (und dann auch die neu fusionierte) befindet sich eher in einem ländlich geprägten Raum; die Erreichbarkeit untereinander ist durch die vielen Filialen in kleinen Dörfern und Gemeinden doch eher nur mit viel Zeitaufwand etc. hinzubekommen, insbesonder wenn ich wirklich alle ins Boot holen will :-).

»
» Es gibt eine BAG Entscheidung dazu v.07.04.2004, 7 ABR 42/03.
» http://lexetius.com/2004,949 und http://www.schwbv.de/urteile/2.html
»
» Dort ging es um Verkaufsstellen im Umkreis von 60 km. Dort war es zu weit
» weil eine Kontaktaufnahme / Erreichbarkeit zu den Betroffenen /
» Wahlberechtigten zu zeitaufwendig auf Grund der Verbindungen.

Auch wenn die "Dimension" der neuen Bank dann kleiner ist als in dem von dir erwähnten Urteil (danke übrigens für den Hinweis)kann man durchaus die Situation für die Betoffenen vergleichen.

» PS: Bei der Frage des Wahlverfahren MUSS sich zwingend ans SGB IX § 94
» gehalten werden. Bauchgefühl oder ich denke DARF NICHT SEIN.

Ja - ich weis; klar geht das SGB zwingend vor; ist auch sonst bei mir absolut kein Thema ;-).

Danke für die Denkanstösse - ich werde sie gut verwenden können...

Viele Grüße

Chrissly

Entscheidung über richtiges Wahlverfahren

Doris, Monday, 30.04.2012, 12:11 (vor 5287 Tagen) @ chrissly

» In der dann fusionierten Bank geht es um insgesamt 41 Filialen mit Entfernungen von mehr als 40 km zum Hauptsitz... Ich tendiere daher eher zum förmlichen Wahlverfahren

Hallo Chrissly,

ich auch. Mit dem förmlichen Wahlverfahren kannst Du hier nichts falsch machen und bist wahlrechtlich auf der sicheren Seite nach der Fachliteratur. Allerdings ist hier noch anzumerken, dass es keineswegs jeweils nur auf die Entfernungen der einzelnen Filialen zum Hauptbetrieb ankommt, sondern gleichzeitig auch auf die jeweiligen Entfernungen der einzelnen Filialen untereinander und darauf, ob es jeweils gute Verkehrsverbindungen gibt oder nicht.

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Viele Grüße
Doris

Entscheidung über richtiges Wahlverfahren

chrissly, Worms, Rheinland-Pfalz, Monday, 30.04.2012, 18:57 (vor 5287 Tagen) @ Doris

Hallo Doris,

danke für den Denkanstoss; ich habe ja in der Antwort an Bernhard schon ein wenig ausgeführt, dass das mit der Erreichbarkeit dann eher nicht so dolle ist :-( . Das ist dann eine neg. Kehrseite der "Fusionsmedallie" für die Belegschaft.

Viele Grüße

Chrissly

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