Rufdienstregelung und Überstd. (Allgemeines)

harmonium, Saturday, 05.05.2012, 09:16 (vor 5284 Tagen)

Ich arbeite als TZ Kraft (30h/Wo verteilt in volle Arbeitstage mit Freizeitausgleich) mit 40 GdB im Klinkbereich und muss regelmäßig Rufbereitschaften übernehmen. Durch die augenblickliche Personalsituation komme ich auf 10 und mehr Rufdienste im Monat (bei durchschnittlich 15 Arbeitstagen) Gibt es gesetzliche Regelungen die besagen wie viele Rufdienste zulässig sind> (arbeitsrechtlich wird es als :der AG darf dem Mitarbeiter zu Rufdiensten heranziehen definiert nur die Hausbereitschaft ist in ihrer Anzahl geregelt)
LG Danke für eine Auskunft


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