Rufdienstregelung und Überstd. (Allgemeines)

harmonium, Saturday, 05.05.2012, 09:16 (vor 5284 Tagen)

Ich arbeite als TZ Kraft (30h/Wo verteilt in volle Arbeitstage mit Freizeitausgleich) mit 40 GdB im Klinkbereich und muss regelmäßig Rufbereitschaften übernehmen. Durch die augenblickliche Personalsituation komme ich auf 10 und mehr Rufdienste im Monat (bei durchschnittlich 15 Arbeitstagen) Gibt es gesetzliche Regelungen die besagen wie viele Rufdienste zulässig sind> (arbeitsrechtlich wird es als :der AG darf dem Mitarbeiter zu Rufdiensten heranziehen definiert nur die Hausbereitschaft ist in ihrer Anzahl geregelt)
LG Danke für eine Auskunft

Rufdienstregelung und Überstd.

hackenberger, Saturday, 05.05.2012, 09:33 (vor 5284 Tagen) @ harmonium

Hallo,

bitte beachten, dass wir hier Ausschließlich ein Forum für Mandatsträger sind. Siehe auch Kopf der Webseite!

Daher die Bitte, sich mit der Frage an den BR/SBV des Betriebes zu wenden. Die sind hier die richtigen und zuständigen Ansprechpartner.

Es isr weiter auch eine normale arbeitsrechtliche Frage, auch von daher kein Thema dieses Forums.

Rufdienstregelung und Überstd.

harmonium, Saturday, 05.05.2012, 09:40 (vor 5284 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
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» bitte beachten, dass wir hier Ausschließlich ein Forum für Mandatsträger
» sind. Siehe auch Kopf der Webseite!
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» Daher die Bitte, sich mit der Frage an den BR/SBV des Betriebes zu wenden.
» Die sind hiet die richtigen und zuständigen Ansprechpartner.
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» Es isr weiter auch eine normale arbeitsrechtliche Frage, auch von daher
» kein Thema dieses Forums.


Dankeschön Herr Hackenberger, hab ich jetzt erst gesehen! BR gibt es bei uns keinen und ob die SBV informiert ist, wage ich zu bezweifeln! Grüße U.Müller

Rufdienstregelung und Überstd.

hackenberger, Saturday, 05.05.2012, 09:46 (vor 5284 Tagen) @ harmonium

Hallo,

wenn es keinen BR gibt, dann ggf. PR oder MAV. Die SBV ist auch nur bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten zu beteiligen.

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