Re: GdB nach 5 Jahren Heilungsbewährung (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 25.04.2003, 11:59 (vor 7673 Tagen) @ Karin G.

Grundsätzlich muss angemerkt werden, dass ein Wegfall
des entsprechenden GdB ja eine positive Sache ist.
Denn er entfällt nur wenn man als geheilt angesehen
wird. Das ist doch eigentlich positiv, denn lieber
gesund und kein GdB also länger arbeiten als krank und
dafür vorzeitig in Rente.

Doch nun noch der Hinweis: Einfach einen Merker im
Terminkalender setzten ca. 1/4 Jahr vor Ablauf der
Heilungsbewährung.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sich selbst einmal
betrachten und überlegen ob gesundheitliche
Beeinträchtigungen vorliegen welche zur Anerkennung
gebracht werden können. Wenn ja, einen Antrag auf
Feststellung weiterer bisher noch nicht anerkannter
Behinderungen stellen. Oftmals werden bei Anträgen zur
Anerkennung einer Schwerbehinderung vorliegenden
seelische Erkrankungen vergessen zu beantragen.

Wenn aber aufgrund einer solchen Erkrankung ein GdB
von 80 zuerkannt wurde dürfte auch nach positivem
Verlauf der Heilungsbewährung ein GdB von 50 bleiben.

Sollte aber nur noch wenige Monate/Jahr ~ 1-2 Jahre
bis zur Rente fehlen kann man wie schon angesprochen
auch den Weg durch die Instanzen (Widerspruch/Klage
vor dem Sozialgericht und weiter Bundessozialgericht)
versuchen. Hier hilft dann der VdK wenn man dort
Mitglied ist, was ich empfehlen kann. Er vertritt
nicht nur seine Mitglieder vor Sozialgerichten, er
berät seine Mitglieder auch in Rentenfragen. Der
Mitgliedsbeitrag ist gut angelegtes Geld.


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