Arbeitsverlagerung (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 19.08.2005, 23:05 (vor 6846 Tagen) @ kamalari

Hallo Karsten,

einen Anspruch auf Beschäftigung im Raum Ffm City gibt es wohl nicht, es sei den im Arbeitsvertrag wäre eine solche Regelung enthalten. Die Schwerbehinderung spricht auch grundsätzlich nicht gegen einen mobilen Einsatz. Hier ist auch Grundlage der Arbeitsvertrag und das Direktionsrecht des AG.


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