Mandatsarbeit (Allgemeines)

Jürgen aus Porta, NRW, Thursday, 10.05.2012, 20:19 (vor 5278 Tagen)

Hallo Bernhard :-P

Du hattest mal im Forum geschrieben :

Es dürfen auf Grund der benötigten Zeit für Mandatswahrnehmung auch keine Überstunden anfallen, also es darf nicht die Arbeit einfach nach hinter ge-/ verschoben werden. Auch darf auf Grund der Wahrnehmung der Mandatsaugaben die anderen Koll. belastet werden, also nicht einfach diese Arbeit zusätzlich auf diese verlagert werden. Der AG muss vielmehr dieses dann durch mehr/zusätzliches Personal ausgleichen.

Wir haben das Thema heute in der BRSitzung besprochen.der BR ist der Meinung
das der AG die zuzusätzlichen Arbeiten auch auf die anderen Kollegen verteilen darf. Wenn ich im Durchschnitt 1,5 bis 2 Stunden am Tag nicht anwesend bin, müsse er für diese Zeit nicht extra Ersatz holen.

Ich habe aber auch gelesen :
Der AG ist vielmehr verpflichtet, bei der Zuteilung des Arbeitspensums auf die Inanspruchnahme durch BR , SBV Tätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht zu nehmen. Daraus folgt, dass ein BR-Mitglied nicht mit dem Arbeitspensum eines Vollzeitbeschäftigten belastet werden darf. BAG 27. 6. 90

Daraus folgt für mich, das die Koll.eingeplant sind die Arbeit des SBV zu übernehmen wenn er nicht da ist.

Sehe ich das falsch>

--
Gruß
Jürgen

Mandatsarbeit

hackenberger, Thursday, 10.05.2012, 22:17 (vor 5278 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

» Daraus folgt für mich, das die Koll.eingeplant sind die Arbeit des SBV zu
» übernehmen wenn er nicht da ist.
»
» Sehe ich das falsch>

Nein, Du siehst es vollkommen richtig!!

Die Sicht/ Meinung des BR ist nicht zu verstehen und nicht die eines BR der sich wirklich für AN einsetzt :-(

Aber auch, wegen 1,5 - 2 Stunden/täglich ist es problematisch extra eine Kraft zusätzlich einzustellen. Doch so ist es ja auch nicht, es betrifft ja wohl mehrere Mandatsträger. Somit könnte sich insgesamt eine 1/2 - 1 Kraft ergeben. Das würde nur auch bedeuten, der AG muss ggf. Arbeitsabläufe usw. anders planen umverteilen, damit ggf. auch eine Arbeitsmenge an einer Stelle für die zusätzlich Kraft gegeben ist.

Weiter hat der BR hier doch alle Karten in der Hand. Durch die Umverteilung bzw. die zusätzliche Belastung der anderen Koll. entsteht ja dort Mehrarbeit die bekanntlich der Mitbestimmung unterliegt. Weiter könnten sich bei den Betroffenen Probleme mit dem ArbZG ergeben.

Es ist auch ein Thema der Personalplanung als auch hier ein Thema der Mitbestimmung.

Mandatsarbeit

malti, NRW/ RLP /SAARL, Friday, 11.05.2012, 11:28 (vor 5278 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

schau doch mal meinen Beitrag vom 2.Mai an.Vielleicht wäre das auch für dich eine Möglichkeit:der Antrag auf Teilfreistellung.
Mein Schreiben an den AG findest du hier als Muster unter A-Z/Freistellung der SchbV.
Ich habe es problemlos durchbekommen und für die Stunden die ich nun weniger am Arbeitsplatz bin,(20 Std.im Monat)wurde eine Teilzeitkraft eingestellt.

--
"Wer nicht handelt ,wird behandelt."

Mandatsarbeit

Jürgen aus Porta, NRW, Friday, 11.05.2012, 20:38 (vor 5277 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard

Schönen Dank für deine schnelle und gute Antwort.

»
» Aber auch, wegen 1,5 - 2 Stunden/täglich ist es problematisch extra eine
» Kraft zusätzlich einzustellen. Doch so ist es ja auch nicht, es betrifft ja
» wohl mehrere Mandatsträger.

Nein, betrift nur mich. Mit Koll, meine ich meine Arbeitskollegen.
»
» Weiter hat der BR hier doch alle Karten in der Hand. Durch die Umverteilung
» bzw. die zusätzliche Belastung der anderen Koll. entsteht ja dort
» Mehrarbeit

In unsere Firma gibt es eine Gleitzeit ( 60 Std ins + und 60 Std ins - )Bertiebsvereinbarung
wenn meine Arb.Koll. meine Arbeit machen die liegengeblieben ist,gehen Sie wenn es notwendig ist einfach in die GLeitzeit.

--
Gruß
Jürgen

Mandatsarbeit

Jürgen aus Porta, NRW, Friday, 11.05.2012, 20:47 (vor 5277 Tagen) @ malti

» Hallo Malti

Schönen Dank für deine Antwort.

» Ich habe es problemlos durchbekommen und für die Stunden die ich nun
» weniger am Arbeitsplatz bin,(20 Std.im Monat)wurde eine Teilzeitkraft
» eingestellt.

Ich glaube aber nicht das unsere Firma jemanden für 20 oder 30 Stunden im Monat einstellt.

--
Gruß
Jürgen

Mandatsarbeit

hackenberger, Friday, 11.05.2012, 21:25 (vor 5277 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

jede zusätzlich vom AG angeordnete Arbeit ist Mehrarbeit. Gleitzeit ist wenn AN auf ihrem Arbeitsplatz freiwillig länger arbeiten.

Man muss weiter bei den durch Mehrbelastung Betroffenen auch einmal prüfen ob die Grenzen Regeln des ArbZG beachtet werden. Bei längerer Arbeitszeit auch das Thema Pausen.

Auch bedenken, alle Zeiten auf GLAZ-Konten müssen auch wieder abgebaut werden.

Weiter, mit brtrifft nur Dich meinte ich, dass es ja auch nicht freigestellte BR Koll. betrifft. Denn auch bei denen bleibt ja Arbeit liegen bzw. muss umverteilt werden. Er muss daher diese auf dem Personalbedarfsplan wie Teilzeitkräfte führen/ behandeln.

So kommt wohl insgesamt eine WAZ heraus welche bestimmt eine TZ Kraft ermöglicht.

Letztlich ist es das Problem des AG. Er muss bei Mandatsträger das Arbeitsvolumen so anpassen, dass eine unbehinderte Mandatswahrnahme möglich ist. Durch Umverteilung auf Koll. ist dieses eben ggf. nicht möglich weil dann die Betroffenen dafür den Mandatsträger verantwortlich machen. Auch dieses wäre dann Behinderung.

Mehrarbeit von Schwbs fällt auch unter § 95 SGB IX. Ggf. auch ein Ansatzpunkt.

Mandatsarbeit

hackenberger, Saturday, 12.05.2012, 07:11 (vor 5277 Tagen) @ hackenberger

Hallo Jürgen,

ergänzend noch folgendes. Man zeichnet über einige Zeit die Ausfallzeiten betreffend der Mandatswahrnehmung (aller Mandatsträger) auf. Daraus ergibt sich dann der zusätzliche Personalbedarf. Mit diesem Ergebnis geht man dann im Rahmen der Personalplanung auf den AG zu. Denn wegen der Mandatsaufgabenwahrnehmung darf es weder zu Arbeitsverdichtungen noch Mehrbelastung / -arbeit kommen. Beides würde den geltenden / anzuwendenden Rechtsgrundlagen für die Mandatsarbeit widersprechen.

Mandatsarbeit

malti, NRW/ RLP /SAARL, Saturday, 12.05.2012, 11:15 (vor 5277 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,


» Ich glaube aber nicht das unsere Firma jemanden für 20 oder 30 Stunden im
» Monat einstellt.

Damit hatte ich auch bei uns nie gerechnet,daß da Jemand eingestellt wird.
Es ist nur so:der AG muß mit der Tatsache leben,daß ich meine Manadatsarbeit mache und es halt Arbeitszeit ist,die ich aber nicht am Arbeitsplatzerledige.Ich bin z.B.eine Teilzeitkraft mit 33 Std/W.Nun habe ich eine Teilfreistellung von 5 Std/W.Das heißt:der AG kann mich nur noch für 28 Std/W.einplanen.Ich fehle ihm also an 5 Std /W....Das würde ich aber OHNE die Teilfreistellung auch!!!Jetzt kann er aber planen!Und ich auch!!
Auch bei uns ist es so,daß ich insgesamt ÜBERSTUNDEN ansammele."Normale" Arbeit + Mandatsarbeit = bezahlte Arbeitsstunden...klar müssen die Mehrstunden ausgeglichen werden!Sind ja Überstunden!
Ich verstehe ehrlich gesagt dein Problem nicht.Der AG muß doch mit der Situation leben.Er ist doch als AG gefordert mit seinem Personal zu "haushalten"und dabei Rechte und Pflichten aller Beteiligten zu berücksichtigen.
Wenn er dann sieht,daß es mit der bestehenden "Personaldecke" nicht klappt,dann ist doch die Einstellung einer TZ-Kraft sinnvoll.Überstunden kosten ihn doch auch Geld !Aber WIE er die Situation regelt ist erlich gesagt seine Sache solange er deine Mandatsarbeit nicht behindert!

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"Wer nicht handelt ,wird behandelt."

Mandatsarbeit

Jürgen aus Porta, NRW, Saturday, 12.05.2012, 19:53 (vor 5276 Tagen) @ malti

Hallo Malti:-P
»
» Ich verstehe ehrlich gesagt dein Problem nicht.

Mein Problem war einfach: Der BR sagt ,der AG kann meine liegen gebliebene Arbeit durch jeden, auch durch meine Arbeitskollegen erledigen lassen .
Wie er es löst ist ihm überlassen. weil ich es anders sehe, habe ich ins Forum geschrieben um mal zu schauen ob ich da falsch liege.habe dann von euch gute Anregungen und Antworten bekommen.
Leider haben nicht alll so gute Arbeitgeber wie du, malti.
Habe im Forum von Bernhard einen Tollen Link gefunden, den wir wohl an unsere
Abteilungsleiter weiterleiten.

[link]Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratmitgliedern ,gilt analog auch für SchwbV [/link]

Geh einfach in die Suchmachine und gib Informationsblatt ein.

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Gruß
Jürgen

Mandatsarbeit

malti, NRW/ RLP /SAARL, Sunday, 13.05.2012, 09:14 (vor 5276 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,


» Leider haben nicht alll so gute Arbeitgeber wie du, malti.

ja ich habe Glück!...Aber auch ich muß kämpfen und der Informationsfluß läßt immer noch zu wünschen übrig.Gott sei Dank habe ich einen starken BR.,der voll hinter mir steht und mit mir perfekt zusammenarbeitet ohne mir in meine Arbeit reinzureden.

Den Link habe ich angeklickt und mir die Info ausgedruckt.
Danke! :-)

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"Wer nicht handelt ,wird behandelt."

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