Versicherungsschutz bei Seminaren (Seminare / Fortbildung)

Apfelsaft, München/ Bayern, Wednesday, 16.05.2012, 10:57 (vor 4370 Tagen)

beim letzten Seminar, wurde die Frage gestellt, Sind wir versichert, wenn wir Seminarteilnehmer zum Beispiel eine Fahrt zum Arbeitsgericht unternehmen.
Ich hatte mich bei einem meiner erfahrenen Kollegen aus der Prävention schlau gemacht.
Da diese Fahrten im Rahmen der Fortbildung stattfinden und nicht zum eigenen Vergnügen, ist man dabei selbstverständlich und ordentlich versichert.
Diese Fahrten gehören zum Seminarinhalt und unterliegen natürlich der Versicherungspflicht.
Gruß:
Helmut


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