Zuständigkeit der Konzernschwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

Bubsel, Tuesday, 22.05.2012, 08:59 (vor 5267 Tagen)

Guten Tag,

seit einer Woche bin ich nun bei uns KSBV. Im Konzern ist eine Firma noch nicht durch einen BR vertreten. Ist meine Annahme richtig, dass ich trotzdem auch für die Schwerbehinderten dort zuständig bin>

Danke schon mal' für die Antwort!

Bubsel

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bubsel

Zuständigkeit der Konzernschwerbehindertenvertretung

hackenberger, Tuesday, 22.05.2012, 09:30 (vor 5267 Tagen) @ Bubsel

Hallo,

die Aufgaben der KSchwbV sind im § 97 SGB IX geregelt. Ihre Tätigkeit ist nicht davon abhänig ob es dort einen BR gibt oder ob der BR im GBR/KBR vertreten ist.

Wichtig aber auch, sie ist KEIN Chef der GSchwV/SchwbV, also auch NICHT gegenüber diesen weisungsbefugt.

Zuständigkeit der Konzernschwerbehindertenvertretung

Bubsel, Tuesday, 22.05.2012, 09:35 (vor 5267 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für Deine Antwort. Mir ist bewusst, dass die KSBV keine Weisungsbefugnis hat. In dieser Firma ist bislang aber weder ein BR noch eine SBV installiert. Deswegen auch meine Frage, ob ich da zuständig bin.
Analog meiner Tätigkeit als GSBV hatte ich mir schon hergeleitet, dass ich für diese Firma zuständig bin.


Vielen Dank!
Bubsel

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bubsel

Zuständigkeit der Konzernschwerbehindertenvertretung

hackenberger, Tuesday, 22.05.2012, 11:25 (vor 5267 Tagen) @ Bubsel

Hallo,

die analoge Zuständigkeit, also im örtl. Mandat wäre nur, wenn für den Betrieb keine SvhwbV und GSchwbV gegeben/ zuständig ist. Gehört der Betrieb zu einem Unternehem, so gibt es ja i.d.R. eine GSchwbV. Dann wäre es aber auch erste Pflicht sofern möglich dort örtl. Wahlen zur SchwbV einzuleiten.

Zuständigkeit der Konzernschwerbehindertenvertretung

Bubsel, Tuesday, 22.05.2012, 13:44 (vor 5267 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für Deine Antwort. Mir ist bewusst, dass die KSBV keine Weisungsbefugnis hat. In dieser Firma ist bislang aber weder ein BR noch eine SBV installiert. Deswegen auch meine Frage, ob ich da zuständig bin.
Analog meiner Tätigkeit als GSBV hatte ich mir schon hergeleitet, dass ich für diese Firma zuständig bin.


Vielen Dank!
Bubsel

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bubsel

Zuständigkeit der Konzernschwerbehindertenvertretung

Bubsel, Tuesday, 22.05.2012, 15:48 (vor 5267 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für Deine Antwort. Mir ist bewusst, dass die KSBV keine Weisungsbefugnis hat. In dieser Firma ist bislang aber weder ein BR noch eine SBV installiert. Deswegen auch meine Frage, ob ich da zuständig bin.
Analog meiner Tätigkeit als GSBV hatte ich mir schon hergeleitet, dass ich für diese Firma zuständig bin.


Vielen Dank!
Bubsel

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bubsel

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