weniger Arbeitsleistung (Allgemeines)

derThüringer, Thüringen, Saturday, 26.05.2012, 13:02 (vor 5263 Tagen)

Hallo liebe Mitglieder des Forums,

nun muss ich euch auch leider eine Frage stellen und zwar folgende: Ein BR-Mitglied hat mich gefragt, wenn ein/e schwerbehinderte/r Mitarbeiter/in die vertragliche Leistung von 100% nicht mehr schafft, zum Beispiel nur 80%, wie sieht da die Rechtslage aus>

Ich hab mal das Integrationsamt angerufen und die Dame sagte mir von 99-80% schafft es der AG ohne (finanzielle) Unterstützung des IA's, alles was darunter ist hilft das IA dem AG. Sie verwies mich auch auf den §27 SchwbAV, der besagt aber: "Zuschüsse zu außergewöhnlichen Aufwendungen bei der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen werden insbesondere dann gezahlt, wenn ... .".

Ich konnte in der SuFi nix finden und konnte dem BR-Mitglied auch nicht so richtig auf seine Frage antworten und hoffe, dass ihr mir mir helfen zu könnt.

Liebe Grüße und ein schönes Pfingstfest bzw. Wochenende vom

derThüringer

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"Alles was ein Anfang hat, hat auch ein Ende!"


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