weniger Arbeitsleistung (Allgemeines)

derThüringer, Thüringen, Saturday, 26.05.2012, 13:02 (vor 5263 Tagen)

Hallo liebe Mitglieder des Forums,

nun muss ich euch auch leider eine Frage stellen und zwar folgende: Ein BR-Mitglied hat mich gefragt, wenn ein/e schwerbehinderte/r Mitarbeiter/in die vertragliche Leistung von 100% nicht mehr schafft, zum Beispiel nur 80%, wie sieht da die Rechtslage aus>

Ich hab mal das Integrationsamt angerufen und die Dame sagte mir von 99-80% schafft es der AG ohne (finanzielle) Unterstützung des IA's, alles was darunter ist hilft das IA dem AG. Sie verwies mich auch auf den §27 SchwbAV, der besagt aber: "Zuschüsse zu außergewöhnlichen Aufwendungen bei der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen werden insbesondere dann gezahlt, wenn ... .".

Ich konnte in der SuFi nix finden und konnte dem BR-Mitglied auch nicht so richtig auf seine Frage antworten und hoffe, dass ihr mir mir helfen zu könnt.

Liebe Grüße und ein schönes Pfingstfest bzw. Wochenende vom

derThüringer

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"Alles was ein Anfang hat, hat auch ein Ende!"

weniger Arbeitsleistung

hackenberger, Saturday, 26.05.2012, 14:43 (vor 5263 Tagen) @ derThüringer

Hallo,

das ist zwar auch kein neues Thema, doch folgendes dazu.
Das IA hat Recht. AG können zwar Zuschüsse wegen BEHINDERUNGSBEDINGTEN Leistungseinschränkungen beantragen. Doch zum einen ist es eine Kannleistung, weiter ist vorher zu prüfen ob es andere Möglichkeiten gibt. Also zB ist der Arbeitsplatz BEHINDERUNGSGEEIGNET und entsprechend ausgestattet ist, also alles § 81 Abs 4 SGB IX.

http://www.agsv.bayern.de/literatur/Weiteres%20Informationsmaterial/Aufgaben%20und%20Leistungen.pdf

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