Stellenbesetzung (Allgemeines)
Hallo,
ich habe mich um eine intern ausgeschriebene Stelle beworben (öffentlicher Dienst) und bin die einzige Bewerberin. Keiner im Haus (ich auch nicht) erfüllt die geforderten Voraussetzungen oder möchten auf keinen Fall diese Stelle besetzen. Die Verwaltung sagt jetzt, dass sie die Stelle nochmals ausschreiben wollen und zwar so, dass mehrere die Voraussetzungen erfüllen und sich dann bewerben können. Meine Stelle wird aufgrund einer Umstrukturierung übrigens "aufgelöst". Die neu zu besetzende Stelle wäre auch in meinem Sachgebiet, hat aber andere Aufgaben. Ich bin keine gelernte Verwaltungskraft aber schon seit über 25 Jahren in der Verwaltung des öffentlichen Dienstes tätig. Einen Angestelltenlehrgang etc. hat man mir damals aufgrund von "Unabkömmlichkeit" verweigert.
Nun steht der Stellenplan zu Genehmigung an und ich soll eine Stellungnahme abgeben. Da es sich hier um "meine Stelle" handelt, mein Vertreter keine Ahnung vom SGB X hat, stellt sich hier die Frage ob ich wegen Befangenheit eine Stellungnahme überhaupt abgeben darf. Ich wollte hier den §81 Abs 2 "ins Spiel bringen". Könnt ihr mir weiterhelfen> Termin ist für den 30.05. angesetzt.
Viele Grüße
ninifee