Stellenbesetzung (Allgemeines)

ninifee, NRW, Tuesday, 29.05.2012, 10:23 (vor 5260 Tagen)

Hallo,

ich habe mich um eine intern ausgeschriebene Stelle beworben (öffentlicher Dienst) und bin die einzige Bewerberin. Keiner im Haus (ich auch nicht) erfüllt die geforderten Voraussetzungen oder möchten auf keinen Fall diese Stelle besetzen. Die Verwaltung sagt jetzt, dass sie die Stelle nochmals ausschreiben wollen und zwar so, dass mehrere die Voraussetzungen erfüllen und sich dann bewerben können. Meine Stelle wird aufgrund einer Umstrukturierung übrigens "aufgelöst". Die neu zu besetzende Stelle wäre auch in meinem Sachgebiet, hat aber andere Aufgaben. Ich bin keine gelernte Verwaltungskraft aber schon seit über 25 Jahren in der Verwaltung des öffentlichen Dienstes tätig. Einen Angestelltenlehrgang etc. hat man mir damals aufgrund von "Unabkömmlichkeit" verweigert.

Nun steht der Stellenplan zu Genehmigung an und ich soll eine Stellungnahme abgeben. Da es sich hier um "meine Stelle" handelt, mein Vertreter keine Ahnung vom SGB X hat, stellt sich hier die Frage ob ich wegen Befangenheit eine Stellungnahme überhaupt abgeben darf. Ich wollte hier den §81 Abs 2 "ins Spiel bringen". Könnt ihr mir weiterhelfen> Termin ist für den 30.05. angesetzt.

Viele Grüße
ninifee

Stellenbesetzung

hackenberger, Tuesday, 29.05.2012, 10:33 (vor 5260 Tagen) @ ninifee

Hallo,

die SchwbV kann aber muss keine Stellungnahme abgeben. Du kannst auch den Stelli unterstützen.

Die Verwaltung könnte aber nach Rücksprache mit dem PR und SchwbV auch von einer erneuten Ausschreibung absehen und so die Stekle mit dem / der einzige BewerberIn besetzen.

Stellenbesetzung

ninifee, NRW, Tuesday, 29.05.2012, 10:44 (vor 5260 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe eben mitgeteilt bekommen, dass mit der Verwaltung ein Erörterungstermin stattfinden wird. Es wird um den Stellenplan gehen und Umbesetzungen. Kann ich teilnehmen, da hier evtl. meine Stelle besprochen werden könnte (Befangenheit>) und soll ich dann den § 81 abs. 2 erwähnen>

Viele Grüße

Ninifee

Stellenbesetzung

hackenberger, Tuesday, 29.05.2012, 11:10 (vor 5260 Tagen) @ ninifee

Hallo,

bei eigener Betroffenheit würde ich den Stelli aktivieren. Bist Du denn selbst ein Schwb, wegen der Nachfrage nach § 81> Wenn ja kann man sofern erforderlich und sinnvoll auf die Rechtslage hinweisen. Dann wäre es ja auch schon beim Thema Fortbildung/ Qualifizierung § 81 Abs. 4 gewesen.

Stellenbesetzung

ninifee, NRW, Tuesday, 29.05.2012, 11:16 (vor 5260 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

ich bin auch schwerbehindert und mein stelli hat zur zeit urlaub.

Gruß
ninifee

Stellenbesetzung

hackenberger, Tuesday, 29.05.2012, 11:35 (vor 5260 Tagen) @ ninifee

Hallo,

erst einmal, schade/ ungeschickt, dass wichtige Hinweise nicht gleich gegeben wurden, das könnte das Antworten erleichtern.

Also sofern möglich kann der Stelli auch trotz Urlaub teilnehmen. Ist es nicht möglich, muss man abwägen ob man trotz eigener Betroffenheit teilnehmen kann und vor alkem.neutral bleibt.

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