Stellenbesetzung (Allgemeines)
Hallo,
bei eigener Betroffenheit würde ich den Stelli aktivieren. Bist Du denn selbst ein Schwb, wegen der Nachfrage nach § 81> Wenn ja kann man sofern erforderlich und sinnvoll auf die Rechtslage hinweisen. Dann wäre es ja auch schon beim Thema Fortbildung/ Qualifizierung § 81 Abs. 4 gewesen.