Stellenbesetzung (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 29.05.2012, 11:10 (vor 5260 Tagen) @ ninifee

Hallo,

bei eigener Betroffenheit würde ich den Stelli aktivieren. Bist Du denn selbst ein Schwb, wegen der Nachfrage nach § 81> Wenn ja kann man sofern erforderlich und sinnvoll auf die Rechtslage hinweisen. Dann wäre es ja auch schon beim Thema Fortbildung/ Qualifizierung § 81 Abs. 4 gewesen.


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