Arbeitszeitverkürzung (Gleichstellung)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Friday, 08.06.2012, 10:33 (vor 4366 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
nach § 81 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Verkürzung ihrer Arbeitszeit auf Grund der Behinderung.Meine Frage:Gilt dies auch für gleichgestellte Arbeitnehmer>

Ein hoffentlich trockeneres und wärmeres Wochenende wünscht Euch der Maulwurf.:-P


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