Europa-Recht (Allgemeines)
Guten morgen liebe Mitkämfer,
eine Frau XY deutscher Staatsangehörigkeit hat einige Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet, hatte einen Schlaganfall , als Folge eine halbseitige Lähmung und in Österreich die Schwerbehinderteneigenschaft und das Merkzeichen G erhalten. Außerdem erhielt sie die Pflegestufe 2.
Nach der Rückkehr aus Österreich wandte sich Frau XY an das Landesverwaltungsamt und wollte ihren Schwerbehindertenausweis in einen deutschen Ausweis umtauschen.
Dies war nicht möglich, sie solle einen neuen Antrag stellen. Gesagt und getan,die Pflegestufe 1 wurde anerkannt und das Merkzeichen G wurde gestrichen.
Wer kennt sich mit den gesetzlichkeiten aus>
An wen kann sich Frau XY wenden>
Herzliche Grüsse vom Maulwurf