Europa-Recht (Allgemeines)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Thursday, 14.06.2012, 08:50 (vor 5244 Tagen)

Guten morgen liebe Mitkämfer,
eine Frau XY deutscher Staatsangehörigkeit hat einige Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet, hatte einen Schlaganfall , als Folge eine halbseitige Lähmung und in Österreich die Schwerbehinderteneigenschaft und das Merkzeichen G erhalten. Außerdem erhielt sie die Pflegestufe 2.
Nach der Rückkehr aus Österreich wandte sich Frau XY an das Landesverwaltungsamt und wollte ihren Schwerbehindertenausweis in einen deutschen Ausweis umtauschen.
Dies war nicht möglich, sie solle einen neuen Antrag stellen. Gesagt und getan,die Pflegestufe 1 wurde anerkannt und das Merkzeichen G wurde gestrichen.
Wer kennt sich mit den gesetzlichkeiten aus>
An wen kann sich Frau XY wenden>

Herzliche Grüsse vom Maulwurf:-)

Europa-Recht

hackenberger, Thursday, 14.06.2012, 13:22 (vor 5244 Tagen) @ maulwurf

Hallo Maulwurf,

JA, so ist es wir sind Europa und doch nicht in allem. Also, sie hat hier keine Chance. Es besteht kein Rechtsanspruch auf gegenseitige Anerkennung. Es fehlen hierzu die entsprechenden gegenseitigen Abkommen.

Bedeutet man muss bei uns hier nach den bei uns geltenden Gesetzen alles neu beantragen und dann hoffen.

Mit dem Schwerbehindertenausweis aus Österreich hätte sie hier gegenüber Behörden keine Leistungen beanspruchen können.

Einzig, wenn ein Schwerbehinderter den neuen EU-Parkausweis hat, kann/darf er diesen in der gesamten EU nutzen.

Theater und Freizeitparks usw. könnten selbstverständlich den Ausweis anerkennen im Rahmen der von Ihnen angebotenen Leistungen zB. Vergünstigungen beim Eintritt.

In den USA wurde so zB in den öffentlichen Verkehrsmitteln mein deutscher Schwb-Ausweis gemeinsamit mit einer Bescheinigung des VA und dem Hinweis "I am disabled/handicapped" anerkannt und ich muss teils keine oder nur geringere Beförderungskosten zahlen. Teils hat man dieses auch meiner Begleitung (Frau) zugestanden. Aber es wurde nicht immer gleich gehandelt. Ob dieses an Unwissen oder an Regelungen lag>>>>> Daher im Ausland ruhig stets es versuchen, man kann nur gewinnen. ;-)

» An wen kann sich Frau XY wenden>
Nur an den zuständigen Abgeordneten oder die Bundesregierung mit er, wohl aber erfolglosen Hoffnung, dass hier eine Verbesserung der Gesetz im Sine eines echten Europa erfolgt. Doch dass würde auch erst einmalvorrausetzen, dass die Gesetze/ Regelungen vereinheitlicht würden.

PS:
Betreffend Pflegeversicherung kann ich aus eigener familiärer Erfahrung sagen, es macht Sinn sich gut auf das Gespräch mit dem medizinischen Dienst vorzubereiten und ruhig und sachlich sich mit diesem Unterhalten. Auch ist es hilfreich, wenn dieser erkennt, dass die Leistungen ausschließlich der zu pflegenden zukommen. Dieses kann man zB dadurch bekräftigen, dass man schon vorher einen sozialen Hilfsdienst wie zB AWO beauftragt zur Pflege/Unterstützung in Anspruch genommen hat. Weiter in der Wohnung schon notwendige Anpassungen vorgenommen hat.

Wir hatten so gehandelt und dann innerhalb von nicht einmal 2 Wochen ohne Probleme einen positiven Bescheid erhalten.

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