Freistellung der Mitarbeiter bei Teilnahme an d. Versammlung (Freistellung)

Corinna @, Wednesday, 24.08.2005, 10:28 (vor 6829 Tagen)

Hallo SBV's,

ich suche gerade nach der gesetzlichen Grundlage für die Freistellung der behinderten Kollegen/innen zur Teilnahme an der Schwerbehindertenversammlung. Die Teilnahme zählt als Arbeitszeit, nur wo ist dies im Gesetz explizit verankert>

Ich möchte dies auf der Agenda meiner Versammlung mit angeben.

Danke schon mal im voraus!
Corinna


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