Freistellung der Mitarbeiter bei Teilnahme an d. Versammlung (Freistellung)
Hallo SBV's,
ich suche gerade nach der gesetzlichen Grundlage für die Freistellung der behinderten Kollegen/innen zur Teilnahme an der Schwerbehindertenversammlung. Die Teilnahme zählt als Arbeitszeit, nur wo ist dies im Gesetz explizit verankert>
Ich möchte dies auf der Agenda meiner Versammlung mit angeben.
Danke schon mal im voraus!
Corinna