Aberkennung Zeichen "H" (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 22.06.2012, 16:21 (vor 5235 Tagen) @ jacamido

Hallo,

grundsätzlich ist auch die Aberkennung von Merkzeichen etc. ein Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Dies kann nicht nur einfach "angeordnet" werden.
Hier wäre höchstwahrscheinlich auch eine vorherige Anordnung notwendig gewesen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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