Dienststellenzusammenlegung (Allgemeines)
» Frage gibt es eine Übergangsregelung für die alten SV>
Hallo,
nein, kein Übergangsmandat, da ja eine Gesamt-Schwerbehindertenvertretung (§ 97 SGB IX) existiert und daher überhaupt kein Bedarf für ein Übergangsmandat besteht. Die Ämter der bisherigen drei örtlichen SBV erlöschen durch die Fusion der drei bisherigen Dienststellen zu zwei neuen Dienststellen.
Die Gesamt-SchwbV hat die gesetzliche Pflichtaufgabe, die Neuwahlen der örtlichen Schwerbehindertenvertretungen in den zwei neuen Dienststellen zügig einzuleiten, und zwar durch Bestellung des Wahlvorstands bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
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Viele Grüße
Doris