RA wechseln (Allgemeines)
Hallo,
das Gesetz besagt, der AG muss die NOTWENDIGEN Kosten tragen. Beim wechseln dürften wohl mehr/ zusätzliche Kosten entstehen. Diese muss dann wohl der AG nicht tragen.
Der Anwalt dürfte es aber genau wissen.
Man sollte sich halt vorher Gedanken über den optimalen Anwalt machen. Also sich vorher informieren.
Hinweis, lt LAG Hessen muss der AG auch die Kosten nicht erstatten, wenn die Klage/Rechtsverfolgung von Anfang aussichtslos oder mutwillig war (LAG Hessen, Beschluss v. 27.06.2011, Az.: 16 TaBV 65/11).