Freistellung Widerspruchausschuss Integrationsamt (Allgemeines)
Guten Morgen,
ich hätte da gerne eine Info.
Ich soll als Schwerbehinderungsvertreter in den Widerspruchsausschuss des Intergrationsamtes gewählt werden.
Da es ein Ehrenamt ist, muß der Arbeitgeber mich für diese Tätigkeit freistellen. Das ist nicht strittig.
Ich bin aber schon zu 50% der Arbeitszeit als SBV freigestellt. Zählt diese Freistellung in den Widerspruchsausschuss zusätzlich zu der Freistellung als SBV, oder wird es im allgemeinen in die jetzige Freistellung einberechnet> Ich möchte bevor ich zusage und es dem AG mitteile ich gerne wissen, ob es jemanden gibt der in der gleiche Situatuion ist. Oder wie ich mit dem Arbeitgeber verhandeln kann. Auch welche rechtlich Grundlage besteht. Ich habe im BR nachgefragt, aber der kann mir auch nicht weiterhelfen.
--
Viele Grüße
Acryler